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Glossar

Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist eine freie Spur für Polizei und Rettungskräfte. Sie entsteht zwischen der linken und der Spur daneben, sobald der Verkehr stockt.

Begriff
Rettungsgasse
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Rettungsgasse gilt auf Autobahnen und auf Straßen außerorts mit mindestens zwei Spuren je Richtung. Auch Abschleppwagen brauchen sie, um zu einer Unfallstelle zu kommen.

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Behindert er dabei andere, wird es teurer, bis 320 Euro.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 11 StVO - Besondere Verkehrslagen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Rettungsgasse: Bußgelder und Punkte, Bussgeldkatalog.org,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen aus OpenStreetMap und von den Websites der Betriebe. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.