
Auto abgeschleppt oder gestohlen, so finden Sie es
Ist Ihr Auto weg, prüfen Sie zuerst, ob dort ein Halteverbot, eine Feuerwehrzufahrt oder ein Privatparkplatz war.
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In Berlin kostet das Umsetzen eines Autos 236 Euro. Muss es auf den Abstellplatz der Polizei, kommen 156 Euro für die erste halbe Stunde Abschleppen, 56 Euro Bearbeitungszuschlag und 4 Euro je Tag zusammen, für einen Tag also 216 Euro. Für einen Privatparkplatz gibt es keine festen Gebühren, Gerichte haben 314,75 Euro bis 587,50 Euro bestätigt. Der Rechner setzt Ihren Fall ein und nennt jeden Betrag mit Quelle.
Das Beispiel: Berlin, das Auto steht einen angefangenen Tag auf dem Abstellplatz, und es war auf dem Geh- oder Radweg geparkt. Die Gebühren machen 216 Euro aus, wenn das Abschleppen nicht länger als eine halbe Stunde dauert. Das Verwarnungsgeld für den Parkverstoß kommt mit 55 Euro dazu. Jeder weitere Tag kostet in Berlin 4 Euro, in Hamburg 15,30 Euro.
Tragen Sie die Zahl der Tage ein, zum Beispiel 1 oder 3. Dann steht hier Ihre Summe.
Die Beträge stammen aus den Gebührenlisten von Polizei und Ordnungsamt, das Verwarnungsgeld aus dem Bußgeldkatalog. In den Tabellen darunter steht bei jedem Betrag die Quelle.
In Berlin kostet das Umsetzen eines Autos 236 Euro, das Abschleppen auf den Verwahrplatz 156 Euro für die erste halbe Stunde. Hamburg verlangt 89 Euro Verwaltungsgebühr und 145 Euro für die ersten 24 Stunden auf dem Abstellplatz. In München beginnt das Abschleppen bei 200 Euro, Frankfurt am Main nimmt 84 Euro Verwaltungsgebühr.
| Stadt und Posten | Betrag |
|---|---|
| BerlinPolizei Berlin, Kfz-Umsetzung und Kfz-Sicherstellung, berlin.de, abgerufen am 14.09.2026 | Umsetzen, Pkw bis 3,5 t: 236 EuroAbschleppen auf den Verwahrplatz, erste halbe Stunde, Pkw bis 3,5 t: 156 EuroUmsetzen begonnen, dann abgebrochen, Pkw bis 3,5 t: 207 EuroLeerfahrt, Pkw bis 3,5 t: 171 EuroAbschleppwagen noch nicht bestellt, Pkw bis 3,5 t: 60 EuroBearbeitungszuschlag bei Verwahrung: 56 EuroAbstellplatz, erster angefangener Tag: 4 EuroAbstellplatz, jeder weitere angefangene Tag: 4 EuroUmsetzen, Fahrzeug ab 3,5 t: 596 Euro |
| HamburgPolizei Hamburg, Zentrale Verwahrstelle für Fahrzeuge, polizei.hamburg, abgerufen am 14.09.2026 | Abschleppen begonnen, dann abgebrochen: 112 EuroVerwaltungsgebühr der Polizei: 89 EuroAbstellplatz, erste 24 Stunden, Pkw bis 4 t: 145 EuroAbstellplatz, je weitere angefangene 24 Stunden: 15,30 EuroDie Polizei Hamburg erstattet die Rechnung des beauftragten Abschleppunternehmens als Auslage nach der tatsächlichen Rechnung (Nummer 20.4.1.2 der Anlage 1) und veröffentlicht dafür keinen festen Satz. Die Summe unten enthält deshalb nur Amtshandlungs- und Verwahrgebühr, nicht den Transport. |
| MünchenLandeshauptstadt München, Kfz-Verwahrstelle der Polizei, stadt.muenchen.de, abgerufen am 14.09.2026 | Abschleppen, mindestens: 200 EuroGrundgebühr Abstellplatz, Pkw bis 3,5 t: 48 EuroAbstellplatz im Freien, erster Kalendertag: 12 EuroAbstellplatz im Freien, jeder weitere Kalendertag: 12 EuroMünchen veröffentlicht keine Obergrenze für das Abschleppen selbst, die Kosten des beauftragten Unternehmens bleiben deshalb unbeziffert. Grundgebühr und Tagesgebühr für die Verwahrstelle der Polizei sind dagegen mit der FVGebO belegt. |
| Frankfurt am MainStraßenverkehrsamt Frankfurt am Main, Gebührenverzeichnis, Stand 01/2025, abgerufen am 15.09.2026 | Verwaltungsgebühr, zugelassenes Auto: 84 EuroFrankfurt beziffert im Gebührenverzeichnis nur die Verwaltungsgebühr des Straßenverkehrsamts. Die Rechnung des beauftragten Abschleppunternehmens und eine Verwahrgebühr je Tag stehen dort nicht, die Summe unten enthält deshalb nur die Verwaltungsgebühr. |
Für andere Städte nennen wir keine Beträge. Jede Gemeinde setzt ihre Gebühren selbst fest, und ein Durchschnitt aus vier Städten wäre eine erfundene Zahl. Den Betrag für Ihren Fall nennt der Kostenbescheid.
Für private Parkplätze gibt es keine festen Gebühren. Sie müssen nur zahlen, was das Abschleppen und das Abstellen in Ihrer Gegend üblicherweise kosten. Das Amtsgericht München ließ von 635 Euro nur 344,75 Euro gelten. Der Bundesgerichtshof bestätigte 587,50 Euro Abschleppkosten nach einer überschrittenen Parkzeit.
| Gericht | Was daraus folgt |
|---|---|
| Bundesgerichtshof04.07.2014 | Erstattungsfähig sind die ortsüblichen Kosten des Abschleppens und der unmittelbaren Vorbereitung, etwa der Feststellung des Halters. Die Kosten der laufenden Parkraumüberwachung gehören nicht dazu und dürfen nicht auf die Rechnung.Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2014, V ZR 229/13 |
| Bundesgerichtshof19.12.2025verlangt 587,50 Euro, bestätigt 587,50 Euro | Wer die bezahlte Parkzeit auf einem privaten Parkplatz überschreitet, parkt dort ohne Erlaubnis. Der Betreiber muss nicht warten und darf sofort abschleppen lassen. Die Fahrerin musste die Abschleppkosten von 587,50 Euro tragen.Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2025, V ZR 44/25 |
| Amtsgericht München15.11.2018verlangt 635 Euro, bestätigt 344,75 Euro | Von 635 Euro blieben 344,75 Euro: 230 Euro netto Grundbetrag, 15 Prozent Zuschlag für Sonn- und Nachtarbeit, 19 Prozent Umsatzsteuer, dazu 30 Euro Standgebühren für zwei Tage. Der Rest war nicht ortsüblich.Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung zum Urteil des Amtsgerichts München vom 15.11.2018, 472 C 8222/18, rechtskräftig seit 14.02.2019 |
Die Gebühr bezahlt das Abschleppen, das Verwarnungsgeld ist die Strafe für das Falschparken. Sie zahlen beides. Das Verwarnungsgeld reicht von 20 Euro (Höchstparkdauer überschritten, bis 30 Minuten) bis 100 Euro und einem Punkt in Flensburg (Auf dem Geh- oder Radweg, andere behindert oder etwas beschädigt). Bis 55 Euro gibt es keinen Punkt.
| Verstoß | Betrag | Punkte |
|---|---|---|
| Im Parkverbot geparkt | 25 Euro | 0 |
| Höchstparkdauer überschritten, bis 30 Minuten | 20 Euro | 0 |
| Höchstparkdauer überschritten, länger als 3 Stunden | 40 Euro | 0 |
| Auf dem Geh- oder Radweg geparkt | 55 Euro | 0 |
| Auf dem Geh- oder Radweg, andere behindert oder etwas beschädigt | 70 bis 100 Euro | 1 |
| In zweiter Reihe geparkt | 55 Euro | 0 |
| Ohne Ausweis auf einem Behindertenparkplatz | 55 Euro | 0 |
| In einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 Euro | 0 |
| In der Feuerwehrzufahrt, Rettungswagen behindert | 100 Euro | 1 |
Quelle: ADAC, Strafzettel oder Knöllchen am Auto, abgerufen am 14.09.2026. Dahinter steht der Bußgeldkatalog.
Setzt die Polizei Berlin ein Auto bis 3,5 Tonnen nur um, kostet das 236 Euro. Muss es auf den Verwahrplatz, kostet die erste halbe Stunde Abschleppen 156 Euro, dazu kommen 56 Euro Bearbeitungszuschlag und 4 Euro je Tag. Das Verwarnungsgeld für den Parkverstoß zahlen Sie zusätzlich.
In Hamburg zahlen Sie für ein abgeschlepptes Auto 89 Euro Verwaltungsgebühr und 145 Euro für die ersten 24 Stunden auf dem Abstellplatz, jeder weitere Tag kostet 15,30 Euro. Das Abschleppunternehmen rechnet die Polizei nach seiner tatsächlichen Rechnung ab. Insgesamt nennt die Polizei Hamburg 450 bis 600 Euro für ein Auto.
Für das Abschleppen von einem Privatparkplatz gibt es keine festen Gebühren, erlaubt ist der Preis, der in der Gegend üblich ist. Das Amtsgericht München ließ von 635 Euro nur 344,75 Euro gelten, der Bundesgerichtshof bestätigte 587,50 Euro. Kosten für die Überwachung des Parkplatzes müssen Sie nicht zahlen.
Ja, das Verwarnungsgeld kommt zu den Abschleppkosten dazu. Die Gebühr bezahlt das Abschleppen, das Verwarnungsgeld ist die Strafe für das Falschparken. Es reicht von 20 Euro bis 100 Euro, und wer andere behindert, bekommt einen Punkt in Flensburg dazu.

Ist Ihr Auto weg, prüfen Sie zuerst, ob dort ein Halteverbot, eine Feuerwehrzufahrt oder ein Privatparkplatz war.
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