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Glossar

Pannenhilfsfahrzeug

Ein Pannenhilfsfahrzeug ist ein Fahrzeug, das die Zulassungsstelle für die Pannenhilfe anerkannt hat. Die Anerkennung steht im Fahrzeugschein.

Begriff
Pannenhilfsfahrzeug
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Nur ein anerkanntes Pannenhilfsfahrzeug darf ein gelbes Rundumlicht auf dem Dach haben. Anerkannt werden Fahrzeuge von Betrieben, die Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden der Branche und der Versicherer.

Die Anerkennung sagt etwas über das Fahrzeug, nicht über das Können des Betriebs.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 52 StVZO - Sonderregeln für Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr sowie für Fahrzeuge im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppdienst und für Fahrzeuge der Zollverwaltung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen aus OpenStreetMap und von den Websites der Betriebe. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der gar nicht abschleppt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.