Glossar
Gelbe Rundumkennleuchte
Das gelbe Rundumlicht ist ein Warnlicht auf dem Dach, etwa von Pannenhilfs- und Abschleppfahrzeugen. Es warnt andere vor einer Gefahr.
- Begriff
- Gelbe Rundumkennleuchte
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Das gelbe Licht gibt keine Sonderrechte. Ein Abschleppwagen mit gelbem Licht darf nicht über Rot fahren und nicht schneller als erlaubt. Blaulicht mit Martinshorn bleibt Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst vorbehalten.
Bleiben Sie liegen, ersetzt das gelbe Licht des Pannenhelfers nicht Ihre eigene Sicherung mit Warnblinker und Warndreieck.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 52 StVZO - Sonderregeln für Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr sowie für Fahrzeuge im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppdienst und für Fahrzeuge der Zollverwaltung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen aus OpenStreetMap und von den Websites der Betriebe. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der gar nicht abschleppt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.