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Wildunfall, was zahlt die Teilkasko fürs Abschleppen?

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Nach einem Zusammenstoß mit einem Reh, Hirsch oder Wildschwein zahlt Ihre Teilkasko den Schaden am Auto und das Abschleppen zur nächsten passenden Werkstatt. Dafür brauchen Sie eine Wildunfallbescheinigung von der Polizei oder vom Jäger. Weichen Sie bei hohem Tempo einem kleinen Tier aus, kann die Versicherung aber kürzen.

ADAC übernimmt Abschleppen bis
300 Euro
ADAC e.V., Leistungsvergleich der Mitgliedschaften, Stand 20. September 2026
Ausweichen vor Hasen, Fall beim BGH
rund 90 km/h
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Dezember 1996, über verkehrslexikon.de, Stand 18. Dezember 1996
Selbstbeteiligung nach nötiger Vollbremsung
0 Euro
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 7. Mai 2004, Stand 7. Mai 2004
Ein Auto steht nachts mit Licht am Waldrand, davor ein Warndreieck, dahinter nähert sich ein Abschleppwagen.
Nach einem Wildunfall sichern Sie zuerst die Unfallstelle. Bild: KI generiert.

Welche Tiere als Wildunfall zählen

Für die Versicherung ist nicht jedes Tier auf der Straße ein Wildunfall. Die Teilkasko zahlt den Zusammenstoß mit Haarwild. Das sind wilde Tiere mit Fell, etwa Reh, Hirsch, Wildschwein, Hase, Fuchs und Dachs. Welche Tiere dazugehören, legt das Bundesjagdgesetz fest.

Vögel wie Fasan, Wildgans oder Wildente zählen nicht dazu. Ein Zusammenstoß mit ihnen ist nur versichert, wenn Ihr Vertrag eine erweiterte Klausel für Wildschäden hat. Das gilt auch für Hunde, Katzen und Kühe.

Welche Tiere die einfache Teilkasko deckt und welche nur mit erweitertem Vertrag
TierGilt alsZahlt die einfache Teilkasko?
Reh, Hirsch, Damhirsch, WildschweinHaarwildja
Hase, Wildkaninchen, Fuchs, DachsHaarwildja
Fasan, Wildgans, Wildente, WildtaubeFederwildnur mit erweiterter Klausel
Hund, Katze, entlaufene Kuh oder Pferdkein Wildnur wenn der Vertrag Zusammenstöße mit allen Tieren einschließt

Ohne Wildunfallbescheinigung zahlt die Versicherung meist nicht

Ohne Nachweis kann die Versicherung einen Wildunfall nicht von einem gewöhnlichen Blechschaden unterscheiden. Deshalb verlangt sie in der Regel eine Wildunfallbescheinigung. Die stellt die Polizei aus oder der Jäger, der für das Revier zuständig ist.

In den meisten Bundesländern müssen Sie einen Wildunfall ohnehin der Polizei melden. Rufen Sie die Polizei deshalb immer an. Sie verständigt den zuständigen Jäger, und einer von beiden stellt Ihnen die Bescheinigung aus.

  • Bleiben Sie, wenn möglich, an der Unfallstelle, bis die Bescheinigung ausgestellt ist.
  • Fotografieren Sie das Tier, wenn es noch da liegt, und den Schaden an Ihrem Auto.
  • Schreiben Sie Uhrzeit, Ort und Fahrtrichtung auf. Das hilft, das richtige Revier zu finden.
  • Heben Sie die Bescheinigung im Original auf und schicken Sie sie mit der Schadenmeldung an die Versicherung.

Was die Teilkasko beim Abschleppen nach einem Wildunfall zahlt

Für das Abschleppen gilt nach einem Wildunfall dieselbe Regel wie bei jedem anderen Schaden in der Teilkasko. Die Versicherung zahlt den Transport von der Unfallstelle zur nächsten Werkstatt, die das Auto reparieren kann. Ist Ihr Auto nach dem Zusammenstoß im Graben gelandet, kommt eine Bergung dazu, und die kostet mehr. Warum, erklärt der Unterschied zwischen Bergung und Abschleppen.

Haben Sie keine Teilkasko, zahlen Sie den Wildunfall selbst. Eine Versicherung des Unfallgegners gibt es bei einem wilden Tier nicht. Der Jäger haftet nur in seltenen Ausnahmen.

Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit, rufen Sie zuerst Ihren Automobilclub oder die Nummer Ihres Schutzbriefs an. Dann kommt ein Vertragspartner, und der Club rechnet direkt mit ihm ab. Der ADAC übernimmt das Abschleppen in allen drei Mitgliedschaften bis 300 Euro.

Wann Ausweichen vor einem Tier teuer wird

Nicht jeder Schaden beim Ausweichen vor einem Tier wird bezahlt. Der Bundesgerichtshof hat 1996 entschieden, dass ein Ausweichen vor einem Hasen bei rund 90 km/h grob fahrlässig sein kann. Der Schaden durch das Ausweichen war viel größer als der, den ein Zusammenstoß mit dem kleinen Tier verursacht hätte.

Zahlt die Versicherung nach einem Ausweichen?

War das Tier deutlich größer als ein Hase, etwa ein Reh oder Wildschwein?

Ja

Dann gilt Ausweichen meist als verständlich. Die Versicherung zahlt in der Regel.

Nein

Waren Sie schneller als etwa 80 bis 90 km/h?

Ja

Dann kann Ausweichen vor einem kleinen Tier als grob fahrlässig gelten. Die Versicherung kann kürzen.

Nein

Bei angepasstem Tempo gilt Ausweichen meist als vertretbar. Die Versicherung prüft aber jeden Fall.

Schaden durch eine Vollbremsung vor einem Tier

Bremsen Sie hart, um ein Tier nicht zu treffen, kann dabei ein Schaden entstehen. Etwa rutscht Ladung nach vorn. Ein solcher Schaden kann als Kosten zur Abwehr eines größeren Schadens gelten. Das Oberlandesgericht Hamm hat 2004 entschieden, dass dabei die Selbstbeteiligung nicht abgezogen wird.

Für Sie heißt das: Ein Schaden durch Ihre Reaktion auf das Tier wird unter Umständen besser bezahlt als der Unfall selbst. Das gilt aber nur, wenn die Bremsung nötig und nicht grob fahrlässig war. Melden Sie so einen Schaden der Versicherung ausdrücklich als Folge der Vollbremsung.

So gehen Sie nach einem Wildunfall vor

  1. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck ab.
  2. Fassen Sie ein verletztes Tier nicht an. Es kann vor Angst schlagen oder beißen.
  3. Rufen Sie die Polizei, damit Sie die Wildunfallbescheinigung bekommen.
  4. Lassen Sie sich die Bescheinigung von Polizei oder Jäger ausstellen, bevor Sie wegfahren.
  5. Schicken Sie Bescheinigung, Fotos und Abschlepprechnung zusammen an Ihre Teilkasko.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko auch bei einem Zusammenstoß mit einem Fasan?

Nein, bei einem Zusammenstoß mit einem Fasan oder einer Wildgans zahlt die einfache Teilkasko nicht, denn sie deckt nur Wild mit Fell wie Reh oder Wildschwein. Mit einer erweiterten Klausel für Wildschäden sind auch Vögel und andere Tiere versichert.

Wer stellt nach einem Wildunfall die Wildunfallbescheinigung aus?

Die Wildunfallbescheinigung stellt die Polizei aus oder der Jäger, der für das Revier zuständig ist. Rufen Sie nach einem Wildunfall deshalb immer die Polizei. Sie verständigt auch den Jäger.

Zahlt die Teilkasko das Abschleppen nach einem Wildunfall?

Ja, die Teilkasko zahlt nach einem Wildunfall das Abschleppen zur nächsten Werkstatt, die das Auto reparieren kann. Musste Ihr Auto zusätzlich aus einem Graben geborgen werden, kommt die Bergung dazu.

Ist Ausweichen vor einem Reh versichert?

Ausweichen vor einem Reh gilt in der Regel als verständlich, und die Versicherung zahlt. Bei einem kleinen Tier wie einem Hasen kann Ausweichen bei hohem Tempo dagegen grob fahrlässig sein. So hat es der Bundesgerichtshof 1996 bei rund 90 km/h gesehen.

Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit gar nichts?

Doch, die Versicherung darf bei grober Fahrlässigkeit seit 2008 nicht mehr ganz ablehnen. Sie kürzt je nach Schwere des Fehlers. Viele Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit sogar mit ein.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 2 BJagdG - Wild im Sinne dieses Gesetzes, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Kfz-Kaskoversicherung, 4. Wildschaden, Klausel A.2.2.1.4 AKB, Haufe Gruppe,
  3. Wildunfälle und Schadensregulierung, Deutscher Jagdverband (DJV),
  4. Wildunfallstatistik, Deutscher Jagdverband (DJV),
  5. Rettungskosten - Wildschaden - Teilkaskoversicherung (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, Az. IV ZR 321/95), verkehrslexikon.de,
  6. OLG Hamm, Urteil vom 7. Mai 2004, Az. 20 U 48/04, zum Ersatz der Rettungskosten, Justizportal Nordrhein-Westfalen (NRWE),
  7. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30.04.2025), Klausel A.2.5.2.2 Abschleppen, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  8. Leistungsvergleich der ADAC Mitgliedschaften, ADAC e.V.,
  9. Paragraf 90 VVG - Rettungskosten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen aus OpenStreetMap und von den Websites der Betriebe. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.