Was eine Bergung vom Abschleppen unterscheidet
Beim Abschleppen lädt der Abschleppdienst Ihr Auto ohne großen Aufwand auf und bringt es weg. Eine Bergung ist alles, was davor nötig ist, wenn das nicht so einfach geht. Das Auto steht im Graben, liegt auf der Seite, hat sich im Acker festgefahren, oder Teile und Ladung liegen auf der Straße verstreut.
Auf der Rechnung steht die Bergung deshalb als eigener Posten. Sie ist ein eigener Arbeitsschritt und kein höherer Preis für dasselbe Abschleppen.
Warum eine Bergung mehr Gerät und Zeit braucht
Der Aufpreis kommt vom echten Mehraufwand. Ein Kranwagen oder eine Seilwinde kostet in Kauf und Wartung viel mehr als ein normaler Abschleppwagen. Der Betrieb muss das Gerät zum Unfallort fahren, auch wenn es dort nur kurz läuft.
Dazu kommt die Zeit vor Ort. Das Auto muss oft erst gesichert, angehoben oder aus einer Böschung gezogen werden. Dafür braucht der Betrieb häufig zwei Leute statt einem.
| Merkmal | Abschleppen | Bergung |
|---|---|---|
| Lage des Autos | steht auf den Rädern, gut erreichbar | im Graben, auf der Seite, festgefahren oder schwer erreichbar |
| Gerät | Abschleppwagen mit Ladefläche oder Stange | zusätzlich Kran, Seilwinde oder Spezialanhänger |
| Personal | meist ein Fahrer | oft zwei Leute |
| Zusätzliche Arbeit | keine | Auto aufrichten, herausziehen, Teile und Ladung einsammeln |
| Abrechnung | Pauschale und Kilometer | Pauschale und Zeit für Kran und Winde |
Wer die Bergung nach einem Unfall bezahlt
Wer die Bergung bezahlt, hängt vom Anlass ab, genau wie beim Abschleppen. Waren Sie nicht schuld, zahlt die Versicherung des Unfallgegners. Waren Sie selbst schuld, zahlt Ihre Vollkasko, wenn Sie eine haben. Dieselbe Regel gilt dafür, wer die Abschleppkosten zahlt.
Der ADAC übernimmt in allen drei Mitgliedschaften das Abschleppen bis 300 Euro und eine Bergung im Inland. Bei der Kaskoversicherung gibt es eine Grenze, die beim einfachen Abschleppen kaum zählt. Die Versicherung zahlt das Bergen nur, solange es den Rest des Autos noch rettet.
Im Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe kosteten Bergung und Abschleppen 5.252,72 Euro. Das Auto war danach noch 52 Euro wert, also rund ein Hundertstel. Das Gericht wies die Klage gegen die Kaskoversicherung deshalb ab.
Wann sich eine Bergung nicht mehr lohnt
Eine Bergung lohnt sich, solange sie den Wert des Autos rettet. Ist klar, dass sie ein Vielfaches dessen kostet, was das Auto danach noch wert ist, gilt sie als unnötig teuer. Dann muss weder Ihre Kaskoversicherung noch die Versicherung des Unfallgegners dafür zahlen.
Ist das Auto erkennbar nur leicht beschädigt?
Dann rettet die Bergung seinen Wert. Die Versicherung zahlt sie in aller Regel.
Sieht jeder Laie, dass das Auto nur noch Schrott ist?
Dann kann eine teure Bergung als unnötig gelten. Lassen Sie den Wert schätzen und machen Sie Fotos.
Lassen Sie sich die Posten der Bergung erklären und holen Sie im Zweifel eine zweite Meinung ein.
So prüfen Sie eine Bergungsrechnung
Eine Bergungsrechnung hat mehr Posten als eine Abschlepprechnung. Genau dort können Sie prüfen, ob alles stimmt. Diese Posten sind üblich:
- Eine Pauschale für die Anfahrt, unabhängig vom Aufwand.
- Die Zeit für Kran oder Winde, meist je angefangene halbe oder ganze Stunde.
- Die zweite Person, wenn der Betrieb sie wirklich eingesetzt hat.
- Zusätzliche Arbeit, etwa das Auto aufrichten oder Teile einsammeln.
- Ein Zuschlag für Nacht, Wochenende oder Feiertag, wenn der Einsatz dann war.
- Lassen Sie sich vor Ort erklären, welche Arbeit die Bergung nötig macht.
- Fotografieren Sie, wie das Auto lag, bevor die Bergung beginnt.
- Gehen Sie die Rechnung Posten für Posten durch und markieren Sie, was nicht passt.
- Zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn Ihnen ein Posten zu hoch erscheint, und lassen Sie das auf der Quittung vermerken.
- Reichen Sie die Rechnung bei der Versicherung ein und nennen Sie bei Kürzungen die Arbeit, die wirklich geleistet wurde.
Wenn der Betrieb die Bergung nicht erklären kann
Kann der Betrieb nicht sagen, welche Arbeit über das Abschleppen hinausging, spricht das für eine zu hohe Rechnung. Widersprechen Sie dann schriftlich und setzen Sie eine Frist. Bleiben Sie uneinig, hilft die Verbraucherzentrale oder, wenn Sie eine haben, Ihre Rechtsschutzversicherung.
Nach einem Unfall, an dem Sie nicht schuld waren, tragen Sie das Risiko einer überhöhten Rechnung nicht automatisch. Das gilt vor allem, wenn die Polizei den Abschleppdienst nach dem Unfall gerufen hat. Dann haben Sie den Betrieb gar nicht selbst ausgesucht.
Häufige Fragen
Ist eine Fahrzeugbergung immer teurer als Abschleppen?
Ja, eine Fahrzeugbergung ist in aller Regel teurer als Abschleppen, weil Kran oder Seilwinde und oft eine zweite Person dazukommen. Der Aufpreis muss aber zu echter Mehrarbeit passen. Der Betrieb muss Ihnen sagen können, welche das war.
Wer entscheidet, ob Abschleppen oder Bergung auf der Rechnung steht?
Ob Abschleppen oder Bergung auf der Rechnung steht, schätzt zuerst der Betrieb vor Ort ein. Richtig ist Bergung aber nur, wenn wirklich mehr Arbeit anfiel, etwa das Auto aufzurichten. Steht es noch auf den Rädern und lässt sich ohne Kran aufladen, ist es Abschleppen.
Zahlt die Kaskoversicherung die Bergung eines Autos mit Totalschaden?
Die Kaskoversicherung zahlt eine Bergung nur, solange sie den Wert des Autos noch rettet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat 2015 eine Bergung für 5.252,72 Euro bei einem Restwert von 52 Euro nicht erstattet. Fragen Sie deshalb vor einer teuren Bergung nach dem Wert des Autos.
Was rechtfertigt den Aufpreis für eine Bergung?
Den Aufpreis für eine Bergung rechtfertigt nur echte Mehrarbeit: Kran oder Seilwinde, eine zweite Person zum Sichern und Arbeiten wie das Einsammeln von Teilen. Fehlt das, ist es Abschleppen, auch wenn der Betrieb es anders nennt.
Wie prüfe ich, ob eine Bergungsrechnung nach einem Unfall stimmt?
Eine Bergungsrechnung prüfen Sie, indem Sie jeden Posten mit dem vergleichen, was vor Ort passiert ist. Anfahrt, Zeit für Kran oder Winde, Personal und Zusatzarbeit müssen einzeln erkennbar sein. Ist ein Posten zu hoch, zahlen Sie unter Vorbehalt und schreiben danach der Versicherung oder der Verbraucherzentrale.
