Wie lange Sie Zeit haben
Ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid bekommen, haben Sie einen Monat Zeit. Das gilt für den Widerspruch und ebenso für eine Klage, wenn Ihr Land keinen Widerspruch vorsieht. Entscheidend ist nicht der Tag, an dem Sie Ihr Auto abgeholt haben.
Kommt der Bescheid mit einfacher Post, gilt er nach dem Gesetz des Bundes am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt. Die Länder haben dazu eigene, meist gleiche Regeln. Kommt er mit Zustellungsurkunde, zählt der Tag, an dem er im Briefkasten lag. Notieren Sie das Datum sofort. Ist die Frist vorbei, hilft auch ein guter Grund nicht mehr.
Widerspruch oder gleich Klage?
Das regelt jedes Land selbst. In vielen Ländern legen Sie zuerst Widerspruch bei der Behörde ein. In manchen Ländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, gibt es für die meisten Bescheide keinen Widerspruch mehr. Dann klagen Sie direkt beim Verwaltungsgericht, ebenfalls innerhalb eines Monats.
Sie müssen die Regeln Ihres Landes nicht kennen. Lesen Sie die Belehrung am Ende des Bescheids, dort steht der richtige Weg.
Wann ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat
Ein Bescheid scheitert selten an der Höhe der Rechnung. Meist scheitert er an einem Fehler im Ablauf. Diese Punkte sind die stärksten:
- Ein neues Halteverbot stand keine drei vollen Tage, bevor abgeschleppt wurde. Der Tag des Aufstellens zählt nicht mit.
- Der Bescheid ging an die falsche Person, etwa weil das Auto schon verkauft war.
- Ihr Auto hat niemanden behindert und stand nur kurz dort. Dann war Abschleppen vielleicht nicht nötig.
- Der Bescheid listet die Kosten nicht einzeln auf, etwa getrennt nach Abschleppen, Gebühr und Verwahrung.
Wurde abgeschleppt, weil ein Halteverbot neu aufgestellt war?
Stand das Schild mindestens drei volle Tage, ohne den Tag des Aufstellens?
Dieser Punkt trägt nicht. Prüfen Sie, ob der Bescheid an die richtige Person ging und die Kosten einzeln auflistet.
Hier liegt ein echter Fehler. Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein oder klagen Sie und nennen Sie den Fehler.
Waren Sie zum Zeitpunkt des Abschleppens noch Halter des Autos?
Prüfen Sie, ob Ihr Auto wirklich jemanden behindert hat. War das nicht so, kann sich ein Widerspruch lohnen.
Der Bescheid ging an die falsche Person. Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein und legen Sie den Kaufvertrag bei.
Müssen Sie trotz Widerspruch sofort zahlen?
Meist ja. Bei Kosten und Gebühren schiebt ein Widerspruch die Zahlung nicht auf. Die Behörde darf das Geld auch einfordern, während Ihr Widerspruch oder Ihre Klage läuft.
Sie können aber beantragen, dass Sie erst nach der Entscheidung zahlen müssen. Den Antrag stellen Sie bei der Behörde. Lehnt sie ab, können Sie sich an das Verwaltungsgericht wenden. Das klappt, wenn ernste Zweifel am Bescheid bestehen oder die Zahlung Sie besonders hart trifft. Stellen Sie den Antrag gleich mit dem Widerspruch.
Was ein erfolgloser Widerspruch kostet
Ein Widerspruch ist nicht immer kostenlos. Wird er abgelehnt, verlangen viele Behörden eine Gebühr dafür. Die Höhe regelt jedes Land selbst, einen Betrag für ganz Deutschland gibt es nicht.
So legen Sie Widerspruch ein
Ein Widerspruch braucht keine Fachsprache. Er muss nur klar sagen, um welchen Bescheid es geht und dass Sie nicht einverstanden sind.
- Lesen Sie in der Belehrung des Bescheids, welche Stelle zuständig ist und welche Frist gilt.
- Schreiben Sie an diese Stelle. Nennen Sie Aktenzeichen und Datum des Bescheids und den Satz: Hiermit lege ich Widerspruch ein.
- Begründen Sie den Widerspruch mit dem Fehler, den Sie sehen. Die Begründung dürfen Sie meist auch nachreichen.
- Beantragen Sie gleichzeitig, dass Sie erst nach der Entscheidung zahlen müssen, wenn Sie nicht sofort zahlen wollen.
- Warten Sie den Bescheid über Ihren Widerspruch ab. Wird er abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht klagen.
Schicken Sie den Widerspruch so, dass Sie den Eingang beweisen können, etwa per Einschreiben oder mit Eingangsstempel. Eine normale E-Mail reicht meist nicht.
Diese fünf Punkte prüfen Sie im Bescheid
Ein Blick auf diese Punkte zeigt oft schon, ob sich der Aufwand lohnt.
- Nennt der Bescheid, auf welche Vorschrift sich die Gebühr stützt?
- Stimmen Ihr Name und die Daten des Autos mit dem Halter am Tag des Abschleppens überein?
- Gibt es am Ende eine Belehrung mit Frist und zuständiger Stelle?
- Sind die Kosten einzeln aufgelistet, etwa Abschleppen, Gebühr und Verwahrung?
- Stand ein neues Halteverbot mindestens drei volle Tage?
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bescheid über Abschleppkosten vorzugehen?
Sie haben einen Monat Zeit, ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid bekommen. Ein Brief mit einfacher Post gilt nach dem Gesetz des Bundes am vierten Tag als zugestellt. Fehlt die Belehrung am Ende des Bescheids, haben Sie ein Jahr Zeit.
Muss ich die Abschleppkosten zahlen, während mein Widerspruch läuft?
Ja, meist schon. Bei Kosten und Gebühren schiebt ein Widerspruch die Zahlung nicht auf. Sie können aber beantragen, erst nach der Entscheidung zu zahlen, wenn ernste Zweifel am Bescheid bestehen.
Lohnt sich in Nordrhein-Westfalen noch ein Widerspruch wegen des Urteils aus Köln?
Wohl nicht. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im April 2026 zwei Bescheide aufgehoben, weil die Gebühren falsch erlassen waren. Das Land hat den Fehler kurz danach rückwirkend behoben.
Brauche ich für den Widerspruch einen Anwalt?
Nein. Den Widerspruch können Sie selbst schriftlich bei der Behörde einlegen. Wollen Sie nach einer Ablehnung klagen, lohnt sich eine Beratung durch einen Anwalt, vor allem bei hohen Beträgen.
Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?
Dann bekommen Sie einen Bescheid über den Widerspruch. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht klagen. In vielen Ländern zahlen Sie zusätzlich eine Gebühr für den abgelehnten Widerspruch.
