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Falschparker abschleppen, was Besitzer und Halter dürfen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Auf Ihrem eigenen Grundstück dürfen Sie ein fremdes Auto sofort abschleppen lassen, wenn es dort ohne Erlaubnis steht. Die Rechnung zahlen Sie zuerst selbst. Die üblichen Kosten holen Sie sich danach vom Falschparker zurück. Den Halter erfahren Sie für 5,10 Euro bei der Zulassungsstelle. Auf der Straße entscheiden nur Polizei oder Ordnungsamt.

Halterauskunft je Fahrzeug
5,10 Euro
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Halterauskunft, Stand 2. Oktober 2026
Abschleppkosten, 2025 bestätigt
587,50 Euro
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Dezember 2025, V ZR 44/25, Stand 19. Dezember 2025
Vorlauf für neues Halteverbot
3 volle Tage
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Mai 2018, 3 C 25.16, Stand 24. Mai 2018
Ein orangefarbenes Auto steht auf der Einfahrt vor einer Garage, ein Mann schaut es an.
Auf Ihrem eigenen Grundstück dürfen Sie einen Falschparker sofort abschleppen lassen. Bild: KI generiert.

Privatgrund oder Straße, das entscheidet fast alles

Bevor Sie handeln, klären Sie eine Frage: Steht das fremde Auto auf Ihrem Grund oder auf der Straße? Auf Ihrem Grund dürfen Sie selbst einen Abschleppdienst rufen. Auf der Straße darf das nur die Behörde.

Auf Ihrem Grund gibt es keine Wartezeit. Auf der Straße muss ein neu aufgestelltes Halteverbot 3 volle Tage stehen, bevor der Halter für das Abschleppen zahlt. Die Unterschiede im Überblick:

Abschleppen auf Privatgrund und auf der Straße im Vergleich
FrageAuf Ihrem GrundstückAuf der Straße
Wer entscheidet?Sie als Besitzer oder Mieter der FlächePolizei oder Ordnungsamt
Wie lange muss man warten?gar nichtje nach Fall, bei neuem Halteverbot 3 volle Tage
Wer bezahlt zuerst?Sie als Auftraggeberdie Behörde
Wer zahlt am Ende?der Falschparker, so weit die Kosten üblich sindder Halter, auch wenn er nicht gefahren ist
Was kostet es?was in der Gegend üblich istGebühren der Stadt oder des Landes

Auf Ihrem Grundstück dürfen Sie sofort handeln

Wer ohne Erlaubnis auf Ihrem Grund parkt, nimmt Ihnen eine Fläche weg, die Ihnen zusteht. Das Gesetz erlaubt Ihnen, sich dagegen zu wehren. Einen Abschleppdienst zu rufen, ist genau diese erlaubte Gegenwehr.

Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 entschieden: Auch wer die bezahlte Parkzeit auf einem privaten Parkplatz überschreitet, steht dort ohne Erlaubnis. Der Betreiber muss nicht warten und darf sofort abschleppen lassen. Die Fahrerin musste die Abschleppkosten von 587,50 Euro tragen.

Der ADAC unterscheidet beim eigenen Stellplatz genau. Blockiert ein fremdes Auto Ihren Stellplatz oder Ihre Garage auf Privatgrund und Sie kommen nicht weg, dürfen Sie es abschleppen lassen. Kommen Sie nur nicht hinein, rät der ADAC, einen freien Parkplatz in der Nähe zu suchen. Steht das Auto auf der Straße vor Ihrer Einfahrt, ist die Polizei zuständig.

Vom Falschparker bis zum erstatteten Geld
  1. Fotos machen

    Fotografieren Sie Auto, Kennzeichen, Schilder und die blockierte Fläche. Die Uhrzeit muss erkennbar sein.

  2. Lage prüfen

    Steht das Auto wirklich auf Ihrem Grund und ohne Erlaubnis? Erst dann dürfen Sie handeln.

  3. Abschleppdienst rufen

    Rufen Sie einen Betrieb aus der Nähe und fragen Sie vorher nach dem Preis.

  4. Rechnung zahlen und aufheben

    Sie sind Auftraggeber und zahlen zuerst. Zurück bekommen Sie nur, was üblich ist.

  5. Halter ermitteln

    Mit dem Kennzeichen fragen Sie bei der Zulassungsstelle nach Name und Anschrift.

  6. Geld zurückfordern

    Schreiben Sie dem Halter mit Frist. Zahlt er nicht, bleibt der Mahnbescheid.

Kommt der Fahrer zurück und fährt weg, bevor der Abschleppwagen loslegt, zahlt er laut ADAC trotzdem die Leerfahrt. Auch diese Kosten können Sie vom Falschparker zurückholen.

Was Sie als Besitzer nicht dürfen

Sie dürfen das Auto entfernen lassen. Strafen dürfen Sie den Fahrer nicht. Diese Grenzen sollten Sie kennen:

  • Parken Sie das fremde Auto nicht selbst zu. Laut ADAC ist das Nötigung und kann bestraft werden.
  • Beschädigen Sie das Auto nicht und lassen Sie keine Luft aus den Reifen. Jeden Schaden müssen Sie ersetzen.
  • Verlangen Sie nicht mehr, als in der Gegend üblich ist. Den Rest zahlen Sie als Auftraggeber selbst.

Was der Falschparker zahlen muss

Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, welche Kosten der Falschparker ersetzen muss. Dazu gehören das Abschleppen und die Vorbereitung. Vorbereitung heißt etwa, den Halter zu suchen und einen passenden Abschleppwagen zu bestellen. Nicht dazu gehören die Überwachung des Parkplatzes und die Bearbeitung Ihrer Forderung.

Auch die Verwahrung des Autos muss er zahlen, aber nur bis zu dem Tag, an dem er sein Auto zurückverlangt. Das hat der Bundesgerichtshof 2023 entschieden. Danach entstehen Kosten nur weiter, wenn er die bisherigen Kosten nicht zahlen will.

Vier Urteile zeigen, welche Beträge vor Gericht hielten. Statt 4.935 Euro gab es 75 Euro für die Verwahrung, statt 635 Euro gab es 344,75 Euro. 587,50 Euro für das Abschleppen blieben 2025 bestehen.

Vier Urteile zu Abschleppkosten auf Privatgrund
Gericht und JahrWorum es gingErgebnis
Bundesgerichtshof, 2014Welche Kosten der Falschparker ersetzen mussAbschleppen und Vorbereitung ja, Überwachung des Parkplatzes nein
Amtsgericht München, 2018Rechnung über 635 Euro344,75 Euro waren angemessen, davon 30 Euro für zwei Tage Standgebühr
Bundesgerichtshof, 2023Verwahrung für 15 Euro am Tag, gefordert 4.935 Euro75 Euro für fünf Tage, bis der Halter sein Auto zurückverlangte
Bundesgerichtshof, 2025Bezahlte Parkzeit überschrittensofortiges Abschleppen erlaubt, 587,50 Euro Abschleppkosten blieben bestehen

Auf der Straße entscheidet die Behörde

Auf der Straße vor Ihrem Haus dürfen Sie nicht selbst abschleppen lassen. Rufen Sie die Polizei oder das Ordnungsamt, wenn ein Auto im Halteverbot, auf dem Gehweg oder vor einer Feuerwehrzufahrt steht. Die Behörde prüft, ob Abschleppen nötig und angemessen ist. Dann beauftragt sie selbst einen Betrieb.

Wurde ein Halteverbot erst nachträglich aufgestellt, etwa für einen Umzug, gilt eine Frist. Laut Bundesverwaltungsgericht muss das Schild drei volle Tage stehen. Der Tag des Aufstellens zählt nicht mit. Erst ab dem vierten Tag zahlt der Halter das Abschleppen.

Die Gebühren legt jede Stadt oder jedes Land selbst fest. In Berlin kostet das Umsetzen eines Autos 236 Euro, in Hamburg kommen 89 Euro Gebühr und 145 Euro für den ersten Tag auf dem Verwahrplatz zusammen. In München beginnt es bei 200 Euro.

Was Abschleppen durch die Behörde kostet, drei Beispiele
StadtWas berechnet wirdBetrag
BerlinUmsetzen eines Autos bis 3,5 Tonnen236 Euro
BerlinLeerfahrt, der Fahrer kam vorher zurück171 Euro
HamburgGebühr der Polizei89 Euro
HamburgVerwahrung, erste 24 Stunden145 Euro
HamburgGesamtkosten laut Polizei450 bis 600 Euro
MünchenAbschleppenab 200 Euro
Dürfen Sie abschleppen lassen?

Steht das fremde Auto auf Ihrem eigenen Grundstück oder Stellplatz?

Ja

Kommen Sie deshalb nicht von Ihrem Stellplatz oder aus Ihrer Garage weg?

Ja

Sie dürfen sofort einen Abschleppdienst rufen. Machen Sie vorher Fotos und heben Sie die Rechnung auf.

Nein

Sprechen Sie den Fahrer an oder hinterlassen Sie eine Nachricht. Kommen Sie nur nicht hinein, rät der ADAC zu einem freien Parkplatz in der Nähe.

Nein

Blockiert es eine Feuerwehrzufahrt, einen Behindertenparkplatz oder den Verkehr?

Ja

Rufen Sie die Polizei unter 110 oder das Ordnungsamt. Die Behörde entscheidet und stellt dem Halter die Gebühren in Rechnung.

Nein

Melden Sie das Auto dem Ordnungsamt. Meist gibt es ein Verwarnungsgeld. Abschleppen ohne Behinderung ist oft nicht angemessen.

So finden Sie den Halter und holen sich Ihr Geld zurück

Die Rechnung des Abschleppdienstes geht an Sie, nicht an den Falschparker. Sie zahlen zuerst und holen sich das Geld dann zurück. Den Halter kennen Sie meist nicht, aber das Kennzeichen reicht. Die Zulassungsstelle nennt Ihnen Name und Anschrift, wenn Sie eine Forderung aus dem Straßenverkehr haben.

  1. Beantragen Sie eine Halterauskunft bei einer Zulassungsstelle. In Berlin geht das beim Landesamt online oder schriftlich.
  2. Nennen Sie den Grund: Das Auto mit dem Kennzeichen stand an diesem Tag ohne Erlaubnis auf Ihrem Grund, und Sie wollen die Kosten zurück.
  3. Zahlen Sie 5,10 Euro je Fahrzeug. Die Gebühr fällt auch an, wenn keine Auskunft möglich ist.
  4. Schreiben Sie dem Halter mit Datum, Fotos, Kopie der Rechnung und zwei Wochen Frist. Fordern Sie nur die üblichen Kosten.
  5. Zahlt er nicht, beantragen Sie einen Mahnbescheid oder klagen beim Amtsgericht. Sie haben drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem abgeschleppt wurde.

Einen Mahnbescheid können Sie ohne Anwalt beantragen. Gewinnen Sie, zahlt der Halter auch die Gebühr des Gerichts.

Häufige Fragen

Darf ich ein Auto abschleppen lassen, das meinen Stellplatz blockiert?

Ja, wenn der Stellplatz oder die Garage auf Privatgrund liegt und Sie deshalb nicht wegfahren können. Dann dürfen Sie sofort einen Abschleppdienst rufen. Steht das Auto auf der Straße vor Ihrer Einfahrt, rufen Sie die Polizei.

Muss ich warten, bevor ich einen Falschparker abschleppen lasse?

Nein, auf Ihrem eigenen Grund müssen Sie nicht warten. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass sogar eine überschrittene Parkzeit reicht. Eine Wartezeit gilt nur auf der Straße, etwa drei volle Tage bei einem neu aufgestellten Halteverbot.

Wie finde ich den Halter eines Falschparkers heraus?

Den Halter eines Falschparkers erfahren Sie über eine Halterauskunft bei der Zulassungsstelle. Sie nennen das Kennzeichen und Ihren Grund, also die Kosten fürs Abschleppen. Die Auskunft kostet 5,10 Euro je Fahrzeug.

Was muss ein Falschparker auf einem Privatparkplatz zahlen?

Ein Falschparker zahlt die üblichen Kosten für das Abschleppen und die Vorbereitung. Dazu kommt die Verwahrung bis zu dem Tag, an dem er sein Auto zurückverlangt. Die Überwachung des Parkplatzes und die Bearbeitung muss er nicht zahlen.

Darf ich einen Falschparker auf der Straße vor meinem Haus abschleppen lassen?

Nein. Auf der Straße entscheiden nur Polizei oder Ordnungsamt. Sie prüfen, ob Abschleppen nötig ist, und stellen dem Halter die Gebühren in Rechnung, in Berlin etwa 236 Euro für das Umsetzen eines Autos.

Muss der Halter zahlen, wenn ein anderer falsch geparkt hat?

Will der Halter sein Auto zurück, muss er meist die Kosten bis dahin zahlen. Im Fall des Bundesgerichtshofs von 2023 hatte die Schwester des Halters falsch geparkt. Der Halter musste trotzdem 75 Euro für fünf Tage Verwahrung ersetzen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 858 BGB - Verbotene Eigenmacht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 859 BGB - Selbsthilfe des Besitzers, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 39 StVG - Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten (Halterauskunft), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Pressemitteilung Nr. 108/2014: Keine Pflicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten (Urteil vom 4. Juli 2014, Az. V ZR 229/13), Bundesgerichtshof,
  5. Pressemitteilung Nr. 164/2019: Haftung des Kfz-Halters für erhöhtes Parkentgelt bei pauschalem Bestreiten der Fahrereigenschaft (Urteil vom 18. Dezember 2019, Az. XII ZR 13/19), Bundesgerichtshof,
  6. Pressemitteilung Nr. 190/2023: Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Kfz (Urteil vom 17. November 2023, Az. V ZR 192/22), Bundesgerichtshof,
  7. Urteil vom 19. Dezember 2025, Az. V ZR 44/25 (Abschleppen nach Überschreiten der bezahlten Parkzeit), Bundesgerichtshof,
  8. Pressemitteilung 28/2019 zum Urteil des Amtsgerichts München vom 15. November 2018, Az. 472 C 8222/18 (Abschleppkosten), Bayerisches Staatsministerium der Justiz,
  9. Urteil vom 24. Mai 2018, Az. 3 C 25.16 (Abschleppen nach nachträglich aufgestelltem Halteverbot), Bundesverwaltungsgericht,
  10. Halterauskunft: Verfahren, Gebühr nach Nr. 226.3 GebOSt und datenschutzrechtliche Bedingungen, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin,
  11. Einfahrt zugeparkt: Wann man Falschparker abschleppen lassen darf (Stand 09.09.2026), ADAC e.V.,
  12. Kfz-Umsetzung: Gebühren der Polizei Berlin, Polizei Berlin,
  13. Zentrale Verwahrstelle für Fahrzeuge, Polizei Hamburg,
  14. Kfz-Verwahrstelle der Polizei, Landeshauptstadt München,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen aus OpenStreetMap und von den Websites der Betriebe. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.