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Auto abschleppen mit Seil oder Stange, was ist erlaubt?

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Ein liegengebliebenes Auto dürfen Sie selbst mit Seil oder Stange abschleppen, wenn Lenkung und Bremse noch gehen. Fahren Sie höchstens 50 km/h, und beide Autos fahren mit Warnblinker. Das Seil darf höchstens 5 Meter lang sein. Für das ziehende Auto reicht Ihr normaler Führerschein. Auf der Autobahn dürfen Sie nur bis zur nächsten Ausfahrt ziehen.

Höchstgeschwindigkeit mit Seil oder Stange
50 km/h
ADAC e.V., Regeln zum Abschleppen eines Autos, Stand 20. November 2025
Längstes erlaubtes Abschleppseil
5 Meter
ADAC e.V., Regeln zum Abschleppen eines Autos, Stand 20. November 2025
Bußgeld ohne Warnblinker beim Abschleppen
5 Euro
Bussgeldkatalog.net, Abschleppen von Fahrzeugen, Stand 20. Juli 2026
Ein gelbes Abschleppseil mit rotem Fähnchen verbindet zwei Autos auf einer Straße.
Ein Abschleppseil braucht in der Mitte eine gut sichtbare Markierung. Bild: KI generiert.

Wann Sie Ihr Auto selbst abschleppen dürfen

Sie dürfen ein Auto selbst abschleppen, wenn es nach einer Panne oder einem anderen Notfall nicht mehr fährt. Das ziehende Auto kann Ihres sein oder das eines Bekannten. Wichtig ist, dass sich das kaputte Auto noch lenken und bremsen lässt. Wer darin sitzt, muss es während der Fahrt steuern.

Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle. Abschleppen heißt, ein kaputtes Auto im Notfall zur Werkstatt zu bringen. Schleppen heißt, ein Auto zu ziehen, das eigentlich fahren könnte, etwa weil es abgemeldet ist. Beim Schleppen gilt das gezogene Auto als Anhänger, und dafür brauchen Sie unter Umständen einen anderen Führerschein.

Ein Beispiel zeigt den Unterschied. Bleibt Ihr Auto auf dem Parkplatz am Supermarkt liegen und ein Bekannter zieht Sie zur Werkstatt, ist das Abschleppen, auch wenn es nur ein paar hundert Meter sind. Holen Sie dagegen ein repariertes, aber abgemeldetes Auto aus der Werkstatt, ist es Schleppen. Es zählt also der Grund der Fahrt.

Diese Ausrüstung brauchen Sie für Seil oder Stange

Ein Abschleppseil ist leicht und passt in jeden Kofferraum. Eine Abschleppstange hält dagegen immer denselben Abstand. In der Stadt mit vielen Ampeln ist die Stange sicherer, weil das gezogene Auto nicht auffahren kann. Ein einfacher Strick oder ein Spanngurt reicht nicht, denn das Seil muss zum Abschleppen gemacht und gekennzeichnet sein.

Das Seil darf höchstens 5 Meter lang sein und braucht in der Mitte eine rot-weiße Fahne. Bei beiden Lösungen müssen Bremse und Lenkung des gezogenen Autos funktionieren.

Abschleppseil und Abschleppstange im Vergleich
MerkmalAbschleppseilAbschleppstange
Längehöchstens 5 Meterkürzer und starr, je nach Hersteller
Kennzeichnungrot-weiße Fahne in der Mittefällt durch die starre Form auf
Vorteilleicht und klein im Kofferraumgleicher Abstand, kaum Auffahrgefahr
NachteilAbstand schwankt beim Bremsenweniger beweglich in engen Kurven
Am gezogenen Auto nötigBremse und Lenkung funktionierenBremse und Lenkung funktionieren

So fahren Sie beim Abschleppen sicher

Beide Autos fahren die ganze Zeit mit Warnblinker, im Dunkeln auch mit Licht. Weil der Blinker dann nicht mehr zum Abbiegen taugt, sprechen Sie vorher Handzeichen ab. Das gezogene Auto bremst oft schwer, weil ohne laufenden Motor die Bremskraftverstärkung fehlt. Deshalb sind höchstens 50 km/h vernünftig.

  • Fahren Sie höchstens 50 km/h.
  • Lassen Sie an beiden Autos den Warnblinker an, solange Sie abschleppen.
  • Sprechen Sie Handzeichen für Bremsen, Abbiegen und Anhalten ab.
  • Bremsen und fahren Sie sanft an, sonst reißt das Seil oder das hintere Auto fährt auf.
  • Schalten Sie bei Dunkelheit an beiden Autos das Licht ein.
  • Ein Auto mit Automatik ziehen Sie nur in Stellung N und nur wenige Kilometer weit, so rät es der ADAC.

Welchen Führerschein Sie zum Abschleppen brauchen

Für das Abschleppen im Notfall reicht der Führerschein, den Sie für das ziehende Auto ohnehin haben, meist Klasse B. Das gezogene Auto zählt dabei nicht als Anhänger. Der ADAC rät aber, dass das gezogene Auto nicht viel größer und schwerer sein sollte als das ziehende.

Abschleppen oder Schleppen?

Fährt das Auto nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr?

Ja

Das ist Abschleppen. Ihr normaler Führerschein für das ziehende Auto reicht.

Nein

Soll ein fahrbereites, aber abgemeldetes Auto gezogen werden?

Ja

Das ist Schleppen. Das gezogene Auto zählt als Anhänger, je nach Gewicht brauchen Sie Klasse BE.

Nein

Fragen Sie vor der Fahrt bei der Zulassungsstelle nach.

Wer zahlt, wenn beim Abschleppen etwas kaputtgeht?

Geht beim Abschleppen etwas kaputt, zahlt in der Regel, wer den Schaden verursacht hat, ähnlich wie bei einem normalen Unfall. Schließt Ihr Kaskovertrag Unfälle zwischen den beiden Autos aus, bleiben Sie aber auf dem Schaden sitzen. Im Münchner Fall scheiterte die Klage auch daran, dass sich keine Spur eines fremden Autos nachweisen ließ.

Machen Sie deshalb vor der Fahrt Fotos von beiden Autos und von der Stelle, an der das Seil hängt. Dann können Sie später zeigen, welche Schäden es vorher schon gab.

  1. Prüfen Sie in Ihrem Kaskovertrag, ob Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Auto ausgeschlossen sind.
  2. Nehmen Sie ein ziehendes Auto, das nicht viel leichter ist als das kaputte.
  3. Sprechen Sie vor der Abfahrt Handzeichen für Bremsen, Abbiegen und Anhalten ab.
  4. Fahren Sie vorausschauend und ohne ruckartiges Bremsen, vor allem an Kreuzungen.
  5. Rufen Sie lieber einen Abschleppdienst, wenn die Strecke lang ist oder Sie sich die Fahrt nicht zutrauen.

Wann Sie besser einen Abschleppdienst rufen

Auf der Autobahn dürfen Sie ein liegengebliebenes Auto nur bis zur nächsten Ausfahrt ziehen. Dort übernimmt das fast immer ein Abschleppdienst. Bei einer Panne auf der Autobahn gehen Sie zuerst hinter die Leitplanke und sichern die Stelle ab.

Ein Motorrad darf gar nicht abgeschleppt werden, es wird immer aufgeladen. Ein Elektroauto kann laut ADAC meist nicht gefahrlos an Seil oder Stange gezogen werden und muss in der Regel aufgeladen werden. Fehlt ein passendes ziehendes Auto oder ist der Weg weit, ist der Abschleppdienst ebenfalls die bessere Wahl.

Bei Regen, Schnee oder Glätte ist es riskanter als sonst, weil sich der Abstand schwerer halten lässt. Auch in dichtem Verkehr lohnt sich der Anruf beim Abschleppdienst. Sein Wagen steht kürzer und sichtbarer im Weg als zwei zusammengebundene Autos.

Häufige Fragen

Brauche ich einen besonderen Führerschein, um ein Auto abzuschleppen?

Nein, zum Abschleppen im Notfall reicht der Führerschein für Ihr eigenes Auto, meist Klasse B. Das kaputte Auto zählt dabei nicht als Anhänger. Anders ist es, wenn Sie ein fahrbereites, aber abgemeldetes Auto ziehen.

Wie schnell darf ich beim Abschleppen mit Seil oder Stange fahren?

Beim Abschleppen mit Seil oder Stange fahren Sie höchstens 50 km/h, so rät es der ADAC. Dem gezogenen Auto fehlt meist die Bremskraftverstärkung, deshalb wird der Bremsweg länger. Beide Autos fahren die ganze Zeit mit Warnblinker.

Zahlt die Versicherung, wenn beim Abschleppen ein Schaden entsteht?

Ob die Versicherung einen Schaden beim Abschleppen zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Das Oberlandesgericht München hat 2017 eine Klausel bestätigt, die Unfälle zwischen ziehendem und gezogenem Auto ausschloss. Lesen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie selbst abschleppen.

Darf ich ein Motorrad mit einem Seil abschleppen?

Nein, ein Motorrad mit einem Seil oder einer Stange abzuschleppen ist verboten. Es muss aufgeladen werden, etwa auf einen Anhänger oder einen Transporter.

Braucht der Fahrer im abgeschleppten Auto einen Führerschein?

Nein, wer im abgeschleppten Auto sitzt, braucht keinen Führerschein, weil der Motor nicht läuft. Die Person muss aber sicher lenken und bremsen können.

Wie lang darf ein Abschleppseil sein?

Ein Abschleppseil darf höchstens 5 Meter lang sein und muss zum Abschleppen gekennzeichnet sein. In die Mitte gehört eine rot-weiße Fahne, damit andere das Seil sehen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Regeln zum Abschleppen eines Autos (Stand 20.11.2025), ADAC e.V.,
  2. § 15a StVO - Abschleppen von Fahrzeugen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Bussgeldkatalog § 15a StVO: Abschleppen von Fahrzeugen (Stand 20.07.2026), Bussgeldkatalog.net,
  4. Abschleppen, Schleppen und Verbringen von Kraftfahrzeugen (23.10.2023), Kfz-Sachverständigenbüro (kfz-gutachtenzentrale.de),
  5. Auto richtig abschleppen & abschleppen lassen, Fuehrerscheine.de,
  6. Crash beim Abschleppen: Wann muss die Versicherung zahlen? (OLG München, 24.03.2017, Az. 10 U 3749/16), Haufe Group,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen aus OpenStreetMap und von den Websites der Betriebe. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.