Wer haftet, hängt vom Auftraggeber ab
Ein Kratzer beim Aufladen, eine Delle vom Gurt, ein abgerissener Spoiler: Schäden beim Abschleppen kommen vor. Wer dafür zahlt, richtet sich danach, wer den Abschleppdienst beauftragt hat.
| Wer hat den Abschleppdienst gerufen? | An wen Sie sich wenden | Was Sie beachten sollten |
|---|---|---|
| Sie selbst | an den Abschleppdienst | Sie haben einen Vertrag mit ihm. Schaden sofort bei der Übergabe melden. |
| Ihr Club oder Ihr Schutzbrief | an den Club oder die Versicherung und an den Betrieb | Mit dem Betrieb haben Sie keinen eigenen Vertrag. Sie müssen genau beweisen, wann der Schaden entstand. |
| Polizei oder Ordnungsamt | an die Behörde, die abschleppen ließ | Der Betrieb haftet nicht selbst, laut Bundesgerichtshof haftet die Behörde. |
| Besitzer eines Privatparkplatzes | an den Abschleppdienst, der das Auto bewegt hat | Auch hier müssen Sie beweisen, dass der Schaden beim Abschleppen entstand. |
Fotos vor dem Aufladen sind das Wichtigste
In fast jedem Streit geht es um eine Frage: War der Schaden schon vorher da? Beweisen müssen Sie, dass er beim Abschleppen entstand. Fotos von vorher sind dafür Ihr bestes Mittel.
- Fotografieren Sie Ihr Auto von allen vier Seiten, bevor es aufgeladen wird. Auch Stoßstangen, Felgen und Unterseite, soweit sichtbar.
- Halten Sie auf einem Foto das Datum und die Uhrzeit fest, etwa mit dem Handy.
- Machen Sie Fotos, wie das Auto auf dem Abschleppwagen befestigt ist.
- Fotografieren Sie das Auto noch einmal bei der Übergabe, bevor der Fahrer wegfährt.
- Notieren Sie Namen des Betriebs, Kennzeichen des Abschleppwagens und den Namen des Fahrers.
Melden Sie den Schaden sofort
Viele Juristen sehen den Abschleppauftrag als Transportvertrag nach dem Handelsgesetzbuch. Dann gelten kurze Fristen. Einen sichtbaren Schaden müssen Sie spätestens bei der Übergabe melden. Sonst gilt das Auto zunächst als unbeschädigt geliefert.
- Sichtbarer Schaden: sofort bei der Übergabe ansprechen und auf dem Lieferschein oder der Rechnung vermerken lassen.
- Versteckter Schaden, etwa an der Unterseite: innerhalb von sieben Tagen in Textform melden, also per Brief, E-Mail oder Fax.
- Für die Frist zählt, wann Sie die Nachricht abschicken.
- Ansprüche aus einem Transport verjähren schon nach einem Jahr. Warten Sie nicht zu lange.
Der Betrieb zahlt dann die Reparatur. Das Gesetz vermutet, dass der Schaden so hoch ist wie die Kosten der Reparatur. Der Betrieb kann aber beweisen, dass er geringer ist.
Wenn die Polizei oder die Stadt abschleppen ließ
Hat eine Behörde Ihr Auto abschleppen lassen, handelt der Betrieb in ihrem Auftrag. Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden: Für Schäden haftet dann die Behörde, nicht der Abschleppdienst. Wer den Betrieb verklagt, verliert.
- Prüfen Sie Ihr Auto auf der Verwahrstelle, bevor Sie losfahren.
- Zeigen Sie Schäden sofort dem Personal und lassen Sie sie schriftlich festhalten.
- Fotografieren Sie den Schaden vor Ort.
- Schreiben Sie der Behörde, die abschleppen ließ, und fordern Sie Ersatz. Die Behörde steht auf dem Gebührenbescheid.
Wenn Ihr Club oder Ihr Schutzbrief den Betrieb geschickt hat
Hat der Club den Abschleppdienst beauftragt, haben Sie selbst keinen Vertrag mit dem Betrieb. Das Amtsgericht Oranienburg hat 2017 deshalb eine Klage gegen den Betrieb abgewiesen. Ersetzt wurde nur der Schaden, der klar belegt war. Für weitere Schäden konnte der Halter nicht beweisen, dass sie beim Transport entstanden.
Melden Sie den Schaden deshalb sofort dem Club oder der Versicherung und dem Betrieb. Legen Sie Ihre Fotos bei. Der Club kennt seinen Partner und kann bei der Klärung helfen.
Haben Sie den Abschleppdienst selbst angerufen und beauftragt?
Schreiben Sie dem Abschleppdienst. Sichtbare Schäden melden Sie bei der Übergabe, versteckte innerhalb von sieben Tagen.
Hat die Polizei oder das Ordnungsamt abschleppen lassen?
Schreiben Sie der Behörde, die abschleppen ließ. Sie haftet, nicht der Betrieb.
Schreiben Sie dem Club oder der Versicherung, die den Betrieb geschickt hat, und dem Betrieb selbst. Legen Sie Fotos bei.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn mein Auto beim Abschleppen beschädigt wird?
Das hängt davon ab, wer den Abschleppdienst gerufen hat. Haben Sie ihn selbst beauftragt, haftet der Betrieb. Hat eine Behörde abschleppen lassen, haftet die Behörde. Sie müssen beweisen, dass der Schaden beim Abschleppen entstand.
Haftet der Abschleppdienst, wenn die Polizei abschleppen ließ?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass dann die Behörde haftet. Der Betrieb handelt in ihrem Auftrag. Richten Sie Ihre Forderung an die Behörde, die auf dem Gebührenbescheid steht.
Wie schnell muss ich einen Schaden beim Abschleppen melden?
Einen sichtbaren Schaden melden Sie sofort bei der Übergabe. Einen versteckten Schaden melden Sie innerhalb von sieben Tagen per Brief oder E-Mail. Ansprüche aus einem Transport verjähren schon nach einem Jahr.
Wie beweise ich, dass der Schaden beim Abschleppen entstand?
Am besten mit Fotos vor dem Aufladen und bei der Übergabe, jeweils mit Datum und Uhrzeit. Lassen Sie einen sichtbaren Schaden außerdem auf dem Lieferschein vermerken. Zeugen helfen zusätzlich.
Was gilt, wenn der ADAC oder mein Schutzbrief den Abschleppdienst geschickt hat?
Dann haben Sie keinen eigenen Vertrag mit dem Betrieb. Melden Sie den Schaden dem Club oder der Versicherung und dem Betrieb, mit Fotos. Ein Gericht hat 2017 nur den Schaden ersetzt, der klar belegt war.
