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Ratgeber

Abschleppdienst beauftragen, worauf Sie achten sollten

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Rufen Sie zuerst an, wer ohnehin zahlt: Schutzbrief, Automobilclub oder die Versicherung des Unfallgegners. Beauftragen Sie selbst, klären Sie vorher Preis, Ziel und Leistung und lassen Sie sich das schicken. Einen Auftrag am Straßenrand können Sie nicht widerrufen. Ohne Preisabsprache schulden Sie nur den üblichen Preis.

ADAC Basis zahlt Abschleppen bis
300 Euro
ADAC e.V., Leistungsvergleich der Mitgliedschaften, Stand 2. Oktober 2026
Üblicher Grundpreis, Amtsgericht München
230 Euro netto
Amtsgericht München, Urteil vom 15. November 2018, 472 C 8222/18, Stand 15. November 2018
Zeit, zu viel Gezahltes zurückzufordern
3 Jahre ab Jahresende
Bürgerliches Gesetzbuch, regelmäßige Verjährung, Stand 2. Oktober 2026
Ein Fahrer in Arbeitsjacke schreibt auf ein Klemmbrett, dahinter steht ein Abschleppwagen neben einem weißen Auto.
Klären Sie Preis, Ziel und Leistung, bevor der Abschleppwagen losfährt. Bild: KI generiert.

Rufen Sie zuerst an, wer ohnehin zahlt

Der teuerste Fehler passiert in der ersten Minute. Sie rufen irgendeinen Abschleppdienst, obwohl ein Schutzbrief, ein Club oder die Versicherung des Unfallgegners gezahlt hätte. Schutzbrief und Club schicken einen eigenen Partner und rechnen direkt mit ihm ab.

Beauftragen Sie selbst, bekommen Sie oft nur einen Teil zurück. Die Basis-Mitgliedschaft des ADAC zahlt das Abschleppen bis 300 Euro. Nach einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, zahlt dessen Versicherung die nötigen Kosten bis zur nächsten passenden Werkstatt.

Wen rufen Sie zuerst an?

Ist jemand verletzt oder sind andere in Gefahr, etwa auf der Autobahn oder in einer Kurve?

Ja

Rufen Sie 112, wenn jemand verletzt ist, sonst 110. Die Polizei sichert die Stelle und kann selbst einen Abschleppdienst rufen. Danach melden Sie sich bei Schutzbrief oder Club.

Nein

Haben Sie einen Schutzbrief oder sind Sie Mitglied in einem Automobilclub?

Ja

Rufen Sie dessen Pannennummer an. Er schickt einen Partner und rechnet direkt ab.

Nein

Hat ein anderer den Schaden verursacht?

Ja

Rufen Sie selbst einen Abschleppdienst, klären Sie den Preis vorher und reichen Sie die Rechnung bei der Versicherung des Unfallgegners ein. Wählen Sie die nächste passende Werkstatt.

Nein

Rufen Sie einen Abschleppdienst in der Nähe. Sie zahlen selbst, deshalb klären Sie Preis, Ziel und Leistung vor der Zusage.

Vom Anruf bis zur Rechnung in acht Schritten

Wer selbst beauftragt, schließt am Telefon einen Vertrag. Alles, was dort nicht gesagt wird, führt später leicht zu Streit. Diese Reihenfolge hilft:

Acht Schritte für einen Auftrag ohne Überraschung
  1. Erst die Sicherheit

    Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, alle in Sicherheit bringen. Erst dann telefonieren.

  2. Wer zahlt?

    Haben Sie Schutzbrief, Club oder zahlt die Versicherung des Unfallgegners? Deren Nummer kommt zuerst.

  3. Ort und Auto nennen

    Straße und Hausnummer oder Kilometerangabe, Automodell, Antrieb und ob das Auto noch rollt und lenkt.

  4. Preis erfragen

    Grundpreis oder Anfahrt, Preis je Kilometer, Zuschläge für Nacht und Wochenende, Bergung und Standgebühr je Tag.

  5. Ziel festlegen

    Nennen Sie Ihre Werkstatt mit Adresse. Sonst landet das Auto oft in der Partnerwerkstatt des Betriebs.

  6. Übergabe festhalten

    Fotografieren Sie das Auto vor dem Aufladen, notieren Sie die Schlüsselübergabe und nehmen Sie Wertsachen mit.

  7. Rechnung prüfen

    Vergleichen Sie die Posten mit dem Preis am Telefon. Sprechen Sie Abweichungen sofort an.

  8. Belege einreichen

    Schicken Sie Rechnung, Quittung und Fotos an Versicherung oder Club. Behalten Sie Kopien.

Diese Posten gehören in ein seriöses Angebot

Ein Angebot ohne einzelne Posten ist kein Angebot. Ein seriöser Betrieb nennt einen Pauschalpreis oder die Teile, aus denen der Preis besteht. Was ein Abschleppdienst ungefähr kostet, hängt von Strecke, Uhrzeit und Aufwand ab.

Das Amtsgericht München hielt 2018 für ein Auto 230 Euro netto als Grundpreis für üblich, dazu 15 Prozent Zuschlag nachts und sonntags. In Berlin kostet eine Leerfahrt der Polizei 171 Euro, in München die Verwahrung 48 Euro plus 12 Euro je Tag.

Übliche Posten auf der Rechnung eines Abschleppdienstes und Anhaltspunkte für die Höhe
PostenWas dahinterstecktAnhaltspunkt
Grundpreis oder AnfahrtFahrzeug mit Fahrer rückt aus, oft mit einigen KilometernAmtsgericht München 2018: 230 Euro netto für ein Auto
Preis je KilometerStrecke bis zum Ziel, teils auch die AnfahrtKennen Sie vorher die Entfernung zu Ihrer Werkstatt
Zuschlag nachts, am Wochenende, an FeiertagenAufschlag in ProzentAmtsgericht München 2018: 15 Prozent anerkannt
BergungAuto steht nicht auf der Straße, etwa im GrabenNur, wenn wirklich geborgen wird
Standgebühr je TagPlatz auf dem Hof bis zur AbholungBundesgerichtshof 2023: 15 Euro je Tag; München amtlich 48 Euro plus 12 Euro je Tag
LeerfahrtDer Wagen kommt, hat aber nichts zu tunNur nach einem Auftrag; Berlin amtlich 171 Euro
Mehrwertsteuer19 Prozent auf alle PostenNetto und Brutto müssen getrennt stehen

Drei Fragen für das Telefonat

  • Was kostet die Fahrt von hier zu dieser Werkstatt insgesamt, mit allen Zuschlägen?
  • Fällt eine Standgebühr an, wenn die Werkstatt geschlossen hat, und wie hoch ist sie je Tag?
  • Kommt ein Fahrzeug, das mein Auto laden kann, auch wenn es nicht rollt oder ein Elektroauto ist?

Was gilt, wenn Sie keinen Preis vereinbart haben

Ein gerufener Abschleppdienst arbeitet nie umsonst, auch wenn über Geld nicht gesprochen wurde. Das Gesetz sagt: Ist kein Preis vereinbart, gilt der übliche Preis. Was deutlich darüber liegt, schulden Sie nicht.

Eine Preisauskunft am Telefon ist dagegen im Zweifel kostenlos. Sie dürfen also drei Betriebe anrufen, die Preise vergleichen und den günstigsten nehmen. Die anderen beiden dürfen Ihnen dafür nichts berechnen.

Wer den Weg in Ihre Wunschwerkstatt bezahlt

Versicherungen und Clubs zahlen meist den Weg zur nächsten Werkstatt, die das Auto reparieren kann. So steht es in den Musterbedingungen der Versicherer für die Kasko, und so rechnet auch die Versicherung des Unfallgegners. Eine längere Fahrt zahlen sie nur, wenn eine Spezialwerkstatt nötig ist.

Wollen Sie in Ihre eigene Werkstatt, zahlen Sie den Mehrweg meist selbst. Beim ADAC zahlt nur die Premium-Mitgliedschaft das Abschleppen in eine Wunschwerkstatt, bis 100 Kilometer. Die Wahl der Werkstatt bleibt trotzdem Ihre Sache. Ohne Ihren Auftrag darf dort niemand mit der Reparatur beginnen.

Am Straßenrand gibt es kein Widerrufsrecht

Verträge an der Haustür oder unterwegs können Sie meist 14 Tage lang widerrufen. Für den Pannenfall gilt das nicht. Haben Sie den Betrieb ausdrücklich gerufen, damit er dringend hilft, gibt es kein Widerrufsrecht.

Die Ausnahme reicht nur so weit wie Ihr Auftrag. Was Sie nicht bestellt haben, etwa eine gleich mitverkaufte Reparatur oder einen Mietwagen, können Sie weiterhin widerrufen. Deshalb gehört der Preis vor die Zusage, danach gibt es kein Zurück.

Wenn Ihr Auto ohne Ihren Auftrag abgeschleppt wurde

Wurde Ihr Auto als Falschparker oder auf Anordnung der Polizei abgeschleppt, haben Sie nichts beauftragt. Dann zahlen Sie nicht einfach die Rechnung des Betriebs. Auf der Straße gelten die Gebühren der Stadt, auf Privatgrund die üblichen Kosten. Das Amtsgericht München kürzte 2018 eine Rechnung von 635 Euro auf 344,75 Euro.

Die Verwahrung zahlen Sie nur bis zu dem Tag, an dem Sie Ihr Auto zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2023 entschieden. Verlangen Sie Ihr Auto also sofort schriftlich zurück und zahlen Sie unter Vorbehalt. Streiten können Sie danach.

Wenn die Rechnung höher ist als besprochen

  1. Sprechen Sie die Abweichung bei der Übergabe an, solange der Fahrer da ist. Lassen Sie sich jeden zusätzlichen Posten erklären.
  2. Legen Sie die Nachricht mit dem Preis daneben. Was dort nicht steht und nicht später vereinbart wurde, schulden Sie nicht.
  3. Zahlen Sie den unstrittigen Teil und den Rest unter Vorbehalt, damit Sie Ihr Auto bekommen. Lassen Sie den Vorbehalt auf der Quittung vermerken.
  4. Fordern Sie zu viel Gezahltes schriftlich zurück, mit zwei Wochen Frist.
  5. Zahlt der Betrieb nicht, helfen die Verbraucherzentrale oder ein Mahnbescheid. Sie haben drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres der Zahlung.

Wer am Ende welche Kosten trägt, zeigt die Übersicht Abschleppkosten, wer zahlt in welchem Fall.

Häufige Fragen

Wen rufe ich bei einer Panne zuerst an, den Abschleppdienst oder meinen Schutzbrief?

Rufen Sie zuerst die Pannennummer Ihres Schutzbriefs oder Automobilclubs an. Er schickt einen Partner und rechnet direkt ab. Beauftragen Sie selbst, bekommen Sie oft nur einen Teil zurück, beim ADAC Basis bis 300 Euro. Bei Gefahr für Menschen geht der Notruf 112 oder 110 vor.

Was kostet ein Abschleppdienst, wenn ich vorher keinen Preis vereinbart habe?

Ohne Preisabsprache schulden Sie den üblichen Preis für diese Leistung. Das Amtsgericht München hielt 2018 für ein Auto 230 Euro netto Grundpreis plus 15 Prozent Zuschlag nachts und sonntags für üblich. Deutlich höhere Posten zahlen Sie unter Vorbehalt und fordern sie zurück.

Kann ich einen Abschleppauftrag nachträglich widerrufen?

Nein. Haben Sie den Betrieb gerufen, damit er dringend hilft, gibt es kein Widerrufsrecht. Nicht bestellte Zusatzleistungen wie eine Reparatur oder ein Mietwagen können Sie aber widerrufen.

Darf der Abschleppdienst mein Auto in seine eigene Werkstatt bringen?

Nur, wenn Sie das wollen. Die Wahl der Werkstatt bleibt Ihnen. Nennen Sie deshalb am Telefon Ihre Werkstatt mit Adresse, sonst kostet der Weitertransport ein zweites Mal.

Muss ich an der Unfallstelle Formulare des Abschleppdienstes unterschreiben?

Nein. Für den Transport brauchen Sie weder einen Reparaturauftrag noch eine Vollmacht oder eine Erklärung, mit der Sie Ansprüche übertragen. Wer unterschreibt, bindet sich an Werkstatt, Gutachter und Mietwagen des Betriebs.

Was tue ich, wenn die Rechnung höher ist als der Preis am Telefon?

Zahlen Sie den unstrittigen Teil und den Rest unter Vorbehalt. Lassen Sie den Vorbehalt quittieren und fordern Sie die Differenz schriftlich mit zwei Wochen Frist zurück. Sie haben drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 312g BGB - Widerrufsrecht (Absatz 2 Nr. 11: dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 632 BGB - Vergütung beim Werkvertrag (übliche Vergütung, Kostenanschlag), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 195 BGB - Regelmäßige Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30.04.2025), Klausel A.2.5.2.2 Abschleppen, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  5. Wer zahlt Abschleppkosten nach einem Unfall? (Stand 02.08.2026), Bussgeldkatalog.org,
  6. Leistungsvergleich der ADAC Mitgliedschaften, ADAC e.V.,
  7. Pressemitteilung Nr. 108/2014: Keine Pflicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten (Urteil vom 4. Juli 2014, Az. V ZR 229/13), Bundesgerichtshof,
  8. Pressemitteilung 28/2019 zum Urteil des Amtsgerichts München vom 15. November 2018, Az. 472 C 8222/18 (Abschleppkosten), Bayerisches Staatsministerium der Justiz,
  9. Pressemitteilung Nr. 190/2023: Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Kfz (Urteil vom 17. November 2023, Az. V ZR 192/22), Bundesgerichtshof,
  10. Kfz-Umsetzung: Gebühren der Polizei Berlin, Polizei Berlin,
  11. Kfz-Verwahrstelle der Polizei München, Landeshauptstadt München,
  12. FVGebO, § 2 Zusammensetzung der Gebühr, Gebührenhöhe (Gebührenordnung zur Fahrzeugverwahrung), Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen aus OpenStreetMap und von den Websites der Betriebe. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der gar nicht abschleppt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.