Rufen Sie zuerst an, wer ohnehin zahlt
Der teuerste Fehler passiert in der ersten Minute. Sie rufen irgendeinen Abschleppdienst, obwohl ein Schutzbrief, ein Club oder die Versicherung des Unfallgegners gezahlt hätte. Schutzbrief und Club schicken einen eigenen Partner und rechnen direkt mit ihm ab.
Beauftragen Sie selbst, bekommen Sie oft nur einen Teil zurück. Die Basis-Mitgliedschaft des ADAC zahlt das Abschleppen bis 300 Euro. Nach einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, zahlt dessen Versicherung die nötigen Kosten bis zur nächsten passenden Werkstatt.
Ist jemand verletzt oder sind andere in Gefahr, etwa auf der Autobahn oder in einer Kurve?
Rufen Sie 112, wenn jemand verletzt ist, sonst 110. Die Polizei sichert die Stelle und kann selbst einen Abschleppdienst rufen. Danach melden Sie sich bei Schutzbrief oder Club.
Haben Sie einen Schutzbrief oder sind Sie Mitglied in einem Automobilclub?
Rufen Sie dessen Pannennummer an. Er schickt einen Partner und rechnet direkt ab.
Hat ein anderer den Schaden verursacht?
Rufen Sie selbst einen Abschleppdienst, klären Sie den Preis vorher und reichen Sie die Rechnung bei der Versicherung des Unfallgegners ein. Wählen Sie die nächste passende Werkstatt.
Rufen Sie einen Abschleppdienst in der Nähe. Sie zahlen selbst, deshalb klären Sie Preis, Ziel und Leistung vor der Zusage.
Vom Anruf bis zur Rechnung in acht Schritten
Wer selbst beauftragt, schließt am Telefon einen Vertrag. Alles, was dort nicht gesagt wird, führt später leicht zu Streit. Diese Reihenfolge hilft:
Erst die Sicherheit
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, alle in Sicherheit bringen. Erst dann telefonieren.
Wer zahlt?
Haben Sie Schutzbrief, Club oder zahlt die Versicherung des Unfallgegners? Deren Nummer kommt zuerst.
Ort und Auto nennen
Straße und Hausnummer oder Kilometerangabe, Automodell, Antrieb und ob das Auto noch rollt und lenkt.
Preis erfragen
Grundpreis oder Anfahrt, Preis je Kilometer, Zuschläge für Nacht und Wochenende, Bergung und Standgebühr je Tag.
Ziel festlegen
Nennen Sie Ihre Werkstatt mit Adresse. Sonst landet das Auto oft in der Partnerwerkstatt des Betriebs.
Übergabe festhalten
Fotografieren Sie das Auto vor dem Aufladen, notieren Sie die Schlüsselübergabe und nehmen Sie Wertsachen mit.
Rechnung prüfen
Vergleichen Sie die Posten mit dem Preis am Telefon. Sprechen Sie Abweichungen sofort an.
Belege einreichen
Schicken Sie Rechnung, Quittung und Fotos an Versicherung oder Club. Behalten Sie Kopien.
Diese Posten gehören in ein seriöses Angebot
Ein Angebot ohne einzelne Posten ist kein Angebot. Ein seriöser Betrieb nennt einen Pauschalpreis oder die Teile, aus denen der Preis besteht. Was ein Abschleppdienst ungefähr kostet, hängt von Strecke, Uhrzeit und Aufwand ab.
Das Amtsgericht München hielt 2018 für ein Auto 230 Euro netto als Grundpreis für üblich, dazu 15 Prozent Zuschlag nachts und sonntags. In Berlin kostet eine Leerfahrt der Polizei 171 Euro, in München die Verwahrung 48 Euro plus 12 Euro je Tag.
| Posten | Was dahintersteckt | Anhaltspunkt |
|---|---|---|
| Grundpreis oder Anfahrt | Fahrzeug mit Fahrer rückt aus, oft mit einigen Kilometern | Amtsgericht München 2018: 230 Euro netto für ein Auto |
| Preis je Kilometer | Strecke bis zum Ziel, teils auch die Anfahrt | Kennen Sie vorher die Entfernung zu Ihrer Werkstatt |
| Zuschlag nachts, am Wochenende, an Feiertagen | Aufschlag in Prozent | Amtsgericht München 2018: 15 Prozent anerkannt |
| Bergung | Auto steht nicht auf der Straße, etwa im Graben | Nur, wenn wirklich geborgen wird |
| Standgebühr je Tag | Platz auf dem Hof bis zur Abholung | Bundesgerichtshof 2023: 15 Euro je Tag; München amtlich 48 Euro plus 12 Euro je Tag |
| Leerfahrt | Der Wagen kommt, hat aber nichts zu tun | Nur nach einem Auftrag; Berlin amtlich 171 Euro |
| Mehrwertsteuer | 19 Prozent auf alle Posten | Netto und Brutto müssen getrennt stehen |
Drei Fragen für das Telefonat
- Was kostet die Fahrt von hier zu dieser Werkstatt insgesamt, mit allen Zuschlägen?
- Fällt eine Standgebühr an, wenn die Werkstatt geschlossen hat, und wie hoch ist sie je Tag?
- Kommt ein Fahrzeug, das mein Auto laden kann, auch wenn es nicht rollt oder ein Elektroauto ist?
Was gilt, wenn Sie keinen Preis vereinbart haben
Ein gerufener Abschleppdienst arbeitet nie umsonst, auch wenn über Geld nicht gesprochen wurde. Das Gesetz sagt: Ist kein Preis vereinbart, gilt der übliche Preis. Was deutlich darüber liegt, schulden Sie nicht.
Eine Preisauskunft am Telefon ist dagegen im Zweifel kostenlos. Sie dürfen also drei Betriebe anrufen, die Preise vergleichen und den günstigsten nehmen. Die anderen beiden dürfen Ihnen dafür nichts berechnen.
Wer den Weg in Ihre Wunschwerkstatt bezahlt
Versicherungen und Clubs zahlen meist den Weg zur nächsten Werkstatt, die das Auto reparieren kann. So steht es in den Musterbedingungen der Versicherer für die Kasko, und so rechnet auch die Versicherung des Unfallgegners. Eine längere Fahrt zahlen sie nur, wenn eine Spezialwerkstatt nötig ist.
Wollen Sie in Ihre eigene Werkstatt, zahlen Sie den Mehrweg meist selbst. Beim ADAC zahlt nur die Premium-Mitgliedschaft das Abschleppen in eine Wunschwerkstatt, bis 100 Kilometer. Die Wahl der Werkstatt bleibt trotzdem Ihre Sache. Ohne Ihren Auftrag darf dort niemand mit der Reparatur beginnen.
Am Straßenrand gibt es kein Widerrufsrecht
Verträge an der Haustür oder unterwegs können Sie meist 14 Tage lang widerrufen. Für den Pannenfall gilt das nicht. Haben Sie den Betrieb ausdrücklich gerufen, damit er dringend hilft, gibt es kein Widerrufsrecht.
Die Ausnahme reicht nur so weit wie Ihr Auftrag. Was Sie nicht bestellt haben, etwa eine gleich mitverkaufte Reparatur oder einen Mietwagen, können Sie weiterhin widerrufen. Deshalb gehört der Preis vor die Zusage, danach gibt es kein Zurück.
Wenn Ihr Auto ohne Ihren Auftrag abgeschleppt wurde
Wurde Ihr Auto als Falschparker oder auf Anordnung der Polizei abgeschleppt, haben Sie nichts beauftragt. Dann zahlen Sie nicht einfach die Rechnung des Betriebs. Auf der Straße gelten die Gebühren der Stadt, auf Privatgrund die üblichen Kosten. Das Amtsgericht München kürzte 2018 eine Rechnung von 635 Euro auf 344,75 Euro.
Die Verwahrung zahlen Sie nur bis zu dem Tag, an dem Sie Ihr Auto zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2023 entschieden. Verlangen Sie Ihr Auto also sofort schriftlich zurück und zahlen Sie unter Vorbehalt. Streiten können Sie danach.
Wenn die Rechnung höher ist als besprochen
- Sprechen Sie die Abweichung bei der Übergabe an, solange der Fahrer da ist. Lassen Sie sich jeden zusätzlichen Posten erklären.
- Legen Sie die Nachricht mit dem Preis daneben. Was dort nicht steht und nicht später vereinbart wurde, schulden Sie nicht.
- Zahlen Sie den unstrittigen Teil und den Rest unter Vorbehalt, damit Sie Ihr Auto bekommen. Lassen Sie den Vorbehalt auf der Quittung vermerken.
- Fordern Sie zu viel Gezahltes schriftlich zurück, mit zwei Wochen Frist.
- Zahlt der Betrieb nicht, helfen die Verbraucherzentrale oder ein Mahnbescheid. Sie haben drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres der Zahlung.
Wer am Ende welche Kosten trägt, zeigt die Übersicht Abschleppkosten, wer zahlt in welchem Fall.
Häufige Fragen
Wen rufe ich bei einer Panne zuerst an, den Abschleppdienst oder meinen Schutzbrief?
Rufen Sie zuerst die Pannennummer Ihres Schutzbriefs oder Automobilclubs an. Er schickt einen Partner und rechnet direkt ab. Beauftragen Sie selbst, bekommen Sie oft nur einen Teil zurück, beim ADAC Basis bis 300 Euro. Bei Gefahr für Menschen geht der Notruf 112 oder 110 vor.
Was kostet ein Abschleppdienst, wenn ich vorher keinen Preis vereinbart habe?
Ohne Preisabsprache schulden Sie den üblichen Preis für diese Leistung. Das Amtsgericht München hielt 2018 für ein Auto 230 Euro netto Grundpreis plus 15 Prozent Zuschlag nachts und sonntags für üblich. Deutlich höhere Posten zahlen Sie unter Vorbehalt und fordern sie zurück.
Kann ich einen Abschleppauftrag nachträglich widerrufen?
Nein. Haben Sie den Betrieb gerufen, damit er dringend hilft, gibt es kein Widerrufsrecht. Nicht bestellte Zusatzleistungen wie eine Reparatur oder ein Mietwagen können Sie aber widerrufen.
Darf der Abschleppdienst mein Auto in seine eigene Werkstatt bringen?
Nur, wenn Sie das wollen. Die Wahl der Werkstatt bleibt Ihnen. Nennen Sie deshalb am Telefon Ihre Werkstatt mit Adresse, sonst kostet der Weitertransport ein zweites Mal.
Muss ich an der Unfallstelle Formulare des Abschleppdienstes unterschreiben?
Nein. Für den Transport brauchen Sie weder einen Reparaturauftrag noch eine Vollmacht oder eine Erklärung, mit der Sie Ansprüche übertragen. Wer unterschreibt, bindet sich an Werkstatt, Gutachter und Mietwagen des Betriebs.
Was tue ich, wenn die Rechnung höher ist als der Preis am Telefon?
Zahlen Sie den unstrittigen Teil und den Rest unter Vorbehalt. Lassen Sie den Vorbehalt quittieren und fordern Sie die Differenz schriftlich mit zwei Wochen Frist zurück. Sie haben drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres.
