Ein freies Gewerbe mit wenigen Regeln
Wer einen Abschleppdienst gründen will, meldet bei der Gemeinde ein Gewerbe an. Das muss am Tag geschehen, an dem der Betrieb startet. Einen Meisterbrief, eine Prüfung oder eine Genehmigung braucht er dafür nicht. Die Regeln betreffen andere Dinge: den Fahrer, das Fahrzeug und das, was der Betrieb neben dem Abschleppen anbietet.
Bis 3,5 Tonnen braucht ein Transport keine Erlaubnis, der Führerschein C1 reicht bis 7,5 Tonnen. Welche Regel wofür gilt:
| Regel | Worum es geht | Gilt für einen Abschleppdienst? |
|---|---|---|
| Meisterpflicht im Handwerk | Meisterbrief für bestimmte Handwerke | nein für das Abschleppen, ja für eine eigene Kfz-Werkstatt |
| Gewerbe anmelden | Beginn, Umzug, Erweiterung und Ende melden | ja, bei der Gemeinde |
| Erlaubnis für Gütertransporte | Transporte mit mehr als 3,5 Tonnen | nein für beschädigte Autos, ja für fahrbereite Autos über 3,5 Tonnen |
| Führerschein | Klasse B bis 3,5 Tonnen, C1 bis 7,5 Tonnen, C darüber | ja, je nach Gewicht des Abschleppwagens |
| Ausbildung als Berufskraftfahrer | Grundkurs und Weiterbildung für gewerbliche Fahrer ab C1 | ja, eine Ausnahme für Abschleppdienste gibt es nicht |
| Gelbes Rundumlicht | Warnlicht auf dem Dach | nur für anerkannte Pannenhilfsfahrzeuge |
Ein Meisterbrief ist nur für die Werkstatt nötig
Für bestimmte Handwerke braucht ein Betrieb einen Meisterbrief. Abschleppen gehört nicht dazu, die Kfz-Werkstatt schon. Ein Betrieb, der nur abschleppt, birgt und Autos verwahrt, ist deshalb kein Handwerksbetrieb.
Repariert derselbe Betrieb auch, gilt für die Werkstatt die Meisterpflicht. Er steht dann in der Handwerksrolle der Handwerkskammer. Wollen Sie Ihr Auto nach dem Abschleppen gleich dort reparieren lassen, fragen Sie nach diesem Eintrag. Viele Kammern bieten eine Suche nach Betrieben im Internet.
Warum Abschleppen keine Erlaubnis für Gütertransporte braucht
Wer gewerblich Waren mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen transportiert, braucht eine Erlaubnis. Ein Auto auf dem Abschleppwagen ist eigentlich auch Ladung. Das Gesetz macht für diesen Fall aber eine Ausnahme: Beschädigte oder reparaturbedürftige Autos dürfen ohne Erlaubnis transportiert werden.
Der Grund: Ein liegen gebliebenes Auto von der Straße zu holen, dient der Sicherheit. Es ist kein normales Frachtgeschäft. Eine Erlaubnis braucht ein Betrieb erst, wenn er fahrbereite Autos mit einem Transporter über 3,5 Tonnen überführt, etwa für Händler oder Käufer.
Ist das transportierte Auto beschädigt oder muss es repariert werden?
Nein, dafür braucht der Betrieb keine Erlaubnis.
Wiegt das Transportfahrzeug mit Anhänger mehr als 3,5 Tonnen?
Ja, für das Überführen fahrbereiter Autos über 3,5 Tonnen braucht der Betrieb eine Erlaubnis.
Nein, Transporte bis 3,5 Tonnen sind innerhalb Deutschlands frei.
Was der Fahrer eines Abschleppwagens braucht
Ein Abschleppwagen mit aufgeladenem Auto wiegt meist mehr als 3,5 Tonnen. Dann reicht der normale Autoführerschein nicht mehr. Der Fahrer braucht die Klasse C1 bis 7,5 Tonnen oder die Klasse C darüber.
Fährt er gewerblich mit solchen Fahrzeugen, braucht er außerdem die Ausbildung als Berufskraftfahrer mit regelmäßiger Weiterbildung. Das Gesetz nennt Ausnahmen, etwa für Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst. Abschleppdienste stehen nicht darunter.
Das sollte ein Fahrer können
- Den passenden Führerschein für das Gewicht seines Fahrzeugs haben.
- Die Ausbildung als Berufskraftfahrer haben, wenn er gewerblich ab Klasse C1 fährt.
- Ein Auto auf dem Abschleppwagen richtig festzurren, denn es ist Ladung.
- Die Vorgaben der Hersteller kennen, etwa für Elektroautos, Allradantrieb und Automatik.
Wann ein Abschleppwagen gelbes Rundumlicht haben darf
Gelbes Rundumlicht darf nicht jeder Betrieb aufs Dach setzen. Erlaubt ist es nur für Fahrzeuge, die als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Das entscheidet die Zulassungsstelle, und die Anerkennung steht im Fahrzeugschein.
Das gelbe Licht warnt nur vor einer Gefahr. Es gibt keine Sonderrechte. Blaulicht mit Martinshorn bleibt Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst vorbehalten.
Woran Sie einen guten Betrieb erkennen
Weil das Gesetz keine Prüfung für das Abschleppen kennt, hat die Branche eine eigene geschaffen. Der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen vergibt seit 1986 das Siegel Geprüfter VBA-Fachbetrieb. Sachverständige prüfen dafür Personal, Betrieb und Technik. Die Regeln hat der Verband zuletzt 2023 überarbeitet.
Was ein geprüfter Fachbetrieb für Autos bis 3,5 Tonnen haben muss
- Einen Lkw mit Ladekran, mindestens 3.500 Kilogramm Nutzlast. Der Kran hebt bei 10 Metern Ausladung mindestens 1.000 Kilogramm.
- Ein zweites Fahrzeug, etwa einen weiteren Lkw ab 2.500 Kilogramm Nutzlast oder einen Abschleppwagen.
- Ein Fahrzeug für Pannenhilfe.
So prüfen Sie einen Abschleppdienst
- Suchen Sie auf der Website oder im Angebot den vollen Firmennamen mit Anschrift.
- Fragen Sie, ob das Fahrzeug als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt ist.
- Prüfen Sie in der Mitgliedersuche des Branchenverbands, ob der Betrieb das Siegel trägt.
- Fragen Sie nach Führerschein und Ausbildung nur bei Transporten über 3,5 Tonnen, etwa für ein Wohnmobil.
- Lassen Sie sich vorher einen Preis mit einzelnen Posten nennen.
Fährt ein Betrieb für Polizei oder Autobahnmeisterei, ist das ein weiteres gutes Zeichen. Diese Auftraggeber wählen ihre Betriebe nach eigenen Regeln aus. Ein klarer Preis am Telefon sagt aber mehr über einen Betrieb als jede Werbung.
Häufige Fragen
Braucht ein Abschleppdienst einen Meisterbrief?
Nein. Abschleppen gehört nicht zu den Handwerken mit Meisterpflicht. Betreibt derselbe Betrieb aber eine Kfz-Werkstatt, gilt für die Werkstatt die Meisterpflicht. Sie steht dann in der Handwerksrolle der Kammer.
Braucht ein Abschleppdienst eine Erlaubnis für Gütertransporte?
Für beschädigte oder reparaturbedürftige Autos nicht, das Gesetz nimmt sie ausdrücklich aus. Eine Erlaubnis braucht der Betrieb nur, wenn er fahrbereite Autos gewerblich mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen überführt.
Welchen Führerschein braucht der Fahrer eines Abschleppwagens?
Meist die Klasse C1, denn ein Abschleppwagen mit Auto wiegt fast immer mehr als 3,5 Tonnen. C1 reicht bis 7,5 Tonnen, darüber braucht er Klasse C. Fährt er gewerblich, braucht er zusätzlich die Ausbildung als Berufskraftfahrer.
Darf jeder Abschleppwagen ein gelbes Rundumlicht haben?
Nein, nur ein anerkanntes Pannenhilfsfahrzeug. Die Anerkennung gibt die Zulassungsstelle, sie steht im Fahrzeugschein. Das gelbe Licht warnt nur und gibt keine Sonderrechte.
Was bedeutet das Siegel Geprüfter VBA-Fachbetrieb?
Der Branchenverband vergibt es seit 1986 an Betriebe, deren Personal, Betrieb und Technik Sachverständige geprüft haben. Für Autos bis 3,5 Tonnen verlangt es unter anderem einen Lkw mit Ladekran und ein Fahrzeug für Pannenhilfe.
