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Ratgeber

Wer darf in Deutschland gewerblich abschleppen?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Abschleppen ist in Deutschland ein freies Gewerbe. Wer es anbietet, meldet ein Gewerbe an und braucht keinen Meisterbrief. Für beschädigte Autos braucht er auch keine Erlaubnis für Gütertransporte. Regeln gibt es beim Führerschein ab 3,5 Tonnen und beim gelben Rundumlicht. Ein Meisterbrief ist nur nötig, wenn der Betrieb auch repariert.

Gütertransport ohne Erlaubnis bis
3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Güterkraftverkehrsgesetz, Ausnahmen, Nummer 10, Stand 2. Oktober 2026
Führerschein C1 reicht bis
7,5 Tonnen
Fahrerlaubnis-Verordnung, Einteilung der Klassen, Stand 2. Oktober 2026
Gütesiegel des Branchenverbands seit
1986
Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen, Geprüfter VBA-Fachbetrieb, Stand 2. Oktober 2026
Ein Mitarbeiter in Warnkleidung sichert ein dunkelblaues Auto auf der Ladefläche eines Abschleppwagens.
Ein guter Abschleppdienst sichert das Auto auf der Ladefläche mit Gurten. Bild: KI generiert.

Ein freies Gewerbe mit wenigen Regeln

Wer einen Abschleppdienst gründen will, meldet bei der Gemeinde ein Gewerbe an. Das muss am Tag geschehen, an dem der Betrieb startet. Einen Meisterbrief, eine Prüfung oder eine Genehmigung braucht er dafür nicht. Die Regeln betreffen andere Dinge: den Fahrer, das Fahrzeug und das, was der Betrieb neben dem Abschleppen anbietet.

Bis 3,5 Tonnen braucht ein Transport keine Erlaubnis, der Führerschein C1 reicht bis 7,5 Tonnen. Welche Regel wofür gilt:

Welche Regeln für einen Abschleppdienst gelten
RegelWorum es gehtGilt für einen Abschleppdienst?
Meisterpflicht im HandwerkMeisterbrief für bestimmte Handwerkenein für das Abschleppen, ja für eine eigene Kfz-Werkstatt
Gewerbe anmeldenBeginn, Umzug, Erweiterung und Ende meldenja, bei der Gemeinde
Erlaubnis für GütertransporteTransporte mit mehr als 3,5 Tonnennein für beschädigte Autos, ja für fahrbereite Autos über 3,5 Tonnen
FührerscheinKlasse B bis 3,5 Tonnen, C1 bis 7,5 Tonnen, C darüberja, je nach Gewicht des Abschleppwagens
Ausbildung als BerufskraftfahrerGrundkurs und Weiterbildung für gewerbliche Fahrer ab C1ja, eine Ausnahme für Abschleppdienste gibt es nicht
Gelbes RundumlichtWarnlicht auf dem Dachnur für anerkannte Pannenhilfsfahrzeuge

Ein Meisterbrief ist nur für die Werkstatt nötig

Für bestimmte Handwerke braucht ein Betrieb einen Meisterbrief. Abschleppen gehört nicht dazu, die Kfz-Werkstatt schon. Ein Betrieb, der nur abschleppt, birgt und Autos verwahrt, ist deshalb kein Handwerksbetrieb.

Repariert derselbe Betrieb auch, gilt für die Werkstatt die Meisterpflicht. Er steht dann in der Handwerksrolle der Handwerkskammer. Wollen Sie Ihr Auto nach dem Abschleppen gleich dort reparieren lassen, fragen Sie nach diesem Eintrag. Viele Kammern bieten eine Suche nach Betrieben im Internet.

Warum Abschleppen keine Erlaubnis für Gütertransporte braucht

Wer gewerblich Waren mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen transportiert, braucht eine Erlaubnis. Ein Auto auf dem Abschleppwagen ist eigentlich auch Ladung. Das Gesetz macht für diesen Fall aber eine Ausnahme: Beschädigte oder reparaturbedürftige Autos dürfen ohne Erlaubnis transportiert werden.

Der Grund: Ein liegen gebliebenes Auto von der Straße zu holen, dient der Sicherheit. Es ist kein normales Frachtgeschäft. Eine Erlaubnis braucht ein Betrieb erst, wenn er fahrbereite Autos mit einem Transporter über 3,5 Tonnen überführt, etwa für Händler oder Käufer.

Braucht der Betrieb eine Erlaubnis für Gütertransporte?

Ist das transportierte Auto beschädigt oder muss es repariert werden?

Ja

Nein, dafür braucht der Betrieb keine Erlaubnis.

Nein

Wiegt das Transportfahrzeug mit Anhänger mehr als 3,5 Tonnen?

Ja

Ja, für das Überführen fahrbereiter Autos über 3,5 Tonnen braucht der Betrieb eine Erlaubnis.

Nein

Nein, Transporte bis 3,5 Tonnen sind innerhalb Deutschlands frei.

Was der Fahrer eines Abschleppwagens braucht

Ein Abschleppwagen mit aufgeladenem Auto wiegt meist mehr als 3,5 Tonnen. Dann reicht der normale Autoführerschein nicht mehr. Der Fahrer braucht die Klasse C1 bis 7,5 Tonnen oder die Klasse C darüber.

Fährt er gewerblich mit solchen Fahrzeugen, braucht er außerdem die Ausbildung als Berufskraftfahrer mit regelmäßiger Weiterbildung. Das Gesetz nennt Ausnahmen, etwa für Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst. Abschleppdienste stehen nicht darunter.

Das sollte ein Fahrer können

  • Den passenden Führerschein für das Gewicht seines Fahrzeugs haben.
  • Die Ausbildung als Berufskraftfahrer haben, wenn er gewerblich ab Klasse C1 fährt.
  • Ein Auto auf dem Abschleppwagen richtig festzurren, denn es ist Ladung.
  • Die Vorgaben der Hersteller kennen, etwa für Elektroautos, Allradantrieb und Automatik.

Wann ein Abschleppwagen gelbes Rundumlicht haben darf

Gelbes Rundumlicht darf nicht jeder Betrieb aufs Dach setzen. Erlaubt ist es nur für Fahrzeuge, die als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Das entscheidet die Zulassungsstelle, und die Anerkennung steht im Fahrzeugschein.

Das gelbe Licht warnt nur vor einer Gefahr. Es gibt keine Sonderrechte. Blaulicht mit Martinshorn bleibt Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst vorbehalten.

Woran Sie einen guten Betrieb erkennen

Weil das Gesetz keine Prüfung für das Abschleppen kennt, hat die Branche eine eigene geschaffen. Der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen vergibt seit 1986 das Siegel Geprüfter VBA-Fachbetrieb. Sachverständige prüfen dafür Personal, Betrieb und Technik. Die Regeln hat der Verband zuletzt 2023 überarbeitet.

Was ein geprüfter Fachbetrieb für Autos bis 3,5 Tonnen haben muss

  • Einen Lkw mit Ladekran, mindestens 3.500 Kilogramm Nutzlast. Der Kran hebt bei 10 Metern Ausladung mindestens 1.000 Kilogramm.
  • Ein zweites Fahrzeug, etwa einen weiteren Lkw ab 2.500 Kilogramm Nutzlast oder einen Abschleppwagen.
  • Ein Fahrzeug für Pannenhilfe.

So prüfen Sie einen Abschleppdienst

  1. Suchen Sie auf der Website oder im Angebot den vollen Firmennamen mit Anschrift.
  2. Fragen Sie, ob das Fahrzeug als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt ist.
  3. Prüfen Sie in der Mitgliedersuche des Branchenverbands, ob der Betrieb das Siegel trägt.
  4. Fragen Sie nach Führerschein und Ausbildung nur bei Transporten über 3,5 Tonnen, etwa für ein Wohnmobil.
  5. Lassen Sie sich vorher einen Preis mit einzelnen Posten nennen.

Fährt ein Betrieb für Polizei oder Autobahnmeisterei, ist das ein weiteres gutes Zeichen. Diese Auftraggeber wählen ihre Betriebe nach eigenen Regeln aus. Ein klarer Preis am Telefon sagt aber mehr über einen Betrieb als jede Werbung.

Häufige Fragen

Braucht ein Abschleppdienst einen Meisterbrief?

Nein. Abschleppen gehört nicht zu den Handwerken mit Meisterpflicht. Betreibt derselbe Betrieb aber eine Kfz-Werkstatt, gilt für die Werkstatt die Meisterpflicht. Sie steht dann in der Handwerksrolle der Kammer.

Braucht ein Abschleppdienst eine Erlaubnis für Gütertransporte?

Für beschädigte oder reparaturbedürftige Autos nicht, das Gesetz nimmt sie ausdrücklich aus. Eine Erlaubnis braucht der Betrieb nur, wenn er fahrbereite Autos gewerblich mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen überführt.

Welchen Führerschein braucht der Fahrer eines Abschleppwagens?

Meist die Klasse C1, denn ein Abschleppwagen mit Auto wiegt fast immer mehr als 3,5 Tonnen. C1 reicht bis 7,5 Tonnen, darüber braucht er Klasse C. Fährt er gewerblich, braucht er zusätzlich die Ausbildung als Berufskraftfahrer.

Darf jeder Abschleppwagen ein gelbes Rundumlicht haben?

Nein, nur ein anerkanntes Pannenhilfsfahrzeug. Die Anerkennung gibt die Zulassungsstelle, sie steht im Fahrzeugschein. Das gelbe Licht warnt nur und gibt keine Sonderrechte.

Was bedeutet das Siegel Geprüfter VBA-Fachbetrieb?

Der Branchenverband vergibt es seit 1986 an Betriebe, deren Personal, Betrieb und Technik Sachverständige geprüft haben. Für Autos bis 3,5 Tonnen verlangt es unter anderem einen Lkw mit Ladekran und ein Fahrzeug für Pannenhilfe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Handwerksordnung, Anlage A: Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 14 GewO - Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 2 GüKG - Ausnahmen (Nr. 3: beschädigte oder reparaturbedürftige Fahrzeuge, Nr. 10: bis 3,5 t), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 3 GüKG - Erlaubnispflicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 6 FeV - Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 1 BKrFQG - Anwendungsbereich und Ausnahmen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 52 StVZO - Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (Absatz 4: gelbe Rundumkennleuchte, Pannenhilfsfahrzeuge), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. § 38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. § 15a StVO - Abschleppen von Fahrzeugen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  10. Geprüfter VBA-Fachbetrieb: Kriterien des Gütesiegels, VBA Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen aus OpenStreetMap und von den Websites der Betriebe. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der gar nicht abschleppt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.