Abgeschleppt oder gestohlen?
Sehen Sie sich zuerst die Stelle an, an der Ihr Auto stand. Ein Halteverbot, eine Feuerwehrzufahrt, ein Behindertenparkplatz oder ein Privatparkplatz sprechen für Abschleppen. Eine ruhige Straße ohne Verbot spricht eher für einen Diebstahl.
Stand Ihr Auto im Halteverbot, vor einer Feuerwehrzufahrt oder auf einem Privatparkplatz?
Hängt dort ein Schild mit der Nummer eines Abschleppdienstes?
Wahrscheinlich hat der Besitzer des Parkplatzes abschleppen lassen. Rufen Sie die Nummer auf dem Schild an.
Wahrscheinlich hat die Polizei abschleppen lassen. Rufen Sie die Polizei des Ortes an, bevor Sie einen Diebstahl anzeigen.
Gibt es Glassplitter, Zeugen oder eine Kamera in der Nähe?
Das kann ein Diebstahl sein. Rufen Sie die Polizei und bitten Sie Besitzer von Kameras, die Bilder zu sichern.
Rufen Sie trotzdem zuerst die Polizei an. Auch ein neu aufgestelltes Halteverbot, etwa für einen Umzug, kann der Grund sein.
Wo Sie anrufen, um Ihr abgeschlepptes Auto zu finden
Jede Stadt regelt die Auskunft anders. In großen Städten gibt es eine Auskunftsstelle der Polizei oder eine zentrale Verwahrstelle. In kleineren Orten ist oft das Ordnungsamt zuständig.
| Stadt | Zuständige Stelle | Telefon | Geöffnet |
|---|---|---|---|
| Berlin | Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei | 030 4664-709800 | Auskunft am Telefon |
| Hamburg | Zentrale Verwahrstelle der Polizei, Ausschläger Allee 179 | 040 7810450 | täglich 0 bis 24 Uhr |
| München | Kfz-Verwahrstelle der Polizei, Thomas-Hauser-Straße 19 | 089 429301 | für Falschparker rund um die Uhr |
In anderen Städten fragen Sie bei der Polizei, in deren Bereich das Auto stand. Kleinere Orte haben die Verwahrstelle oft beim Ordnungsamt. Die Nummer steht meist auf der Website der Stadt. Halten Sie bei jedem Anruf Kennzeichen, Automodell, Ort und Uhrzeit bereit.
Was Sie zur Abholung mitbringen müssen
Ohne die richtigen Papiere bekommen Sie Ihr Auto nicht heraus, auch wenn Sie der Halter sind. Die Polizei Hamburg und die Stadt München nennen diese Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse.
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II.
- Bargeld oder EC-Karte für die Gebühren. Eine Kreditkarte nennen beide Stellen nicht.
- Holt jemand anderes das Auto ab, braucht er eine Vollmacht des Halters und seinen eigenen Ausweis.
- In München zusätzlich den Führerschein, wenn Sie selbst wegfahren.
Wenn ein privater Betrieb abgeschleppt hat
Stand Ihr Auto auf einem Privatparkplatz, etwa vor einem Geschäft, hat meist der Besitzer einen Abschleppdienst gerufen. Die Polizei hilft Ihnen dann oft nicht weiter. Suchen Sie vor Ort ein Schild mit der Nummer des Betriebs oder fragen Sie im Geschäft oder bei der Hausverwaltung.
Der Betrieb darf Ihr Auto oft behalten, bis Sie bezahlt haben. Das gilt, wenn der Besitzer des Parkplatzes ihm seine Forderung übertragen hat. Der Bundesgerichtshof hat das 2011 bestätigt.
Ist die Rechnung zu hoch, helfen Ihnen Ihre Rechte als Halter nach dem Abschleppen. Zahlen Sie dann unter Vorbehalt und holen Sie erst das Auto.
Was die Abholung kostet
Die Gebühren der Polizei legt jede Stadt oder jedes Land selbst fest. In Hamburg nennt die Polizei für ein Auto meist 450 bis 600 Euro insgesamt. In München beginnt es bei 200 Euro. Dazu kommt jeder weitere Tag auf dem Verwahrplatz, in Hamburg 15,30 Euro.
| Stadt | Posten | Betrag |
|---|---|---|
| Hamburg | Gebühr der Polizei | 89 Euro |
| Hamburg | Verwahrung, erste 24 Stunden | 145 Euro |
| Hamburg | Verwahrung, je weitere 24 Stunden | 15,30 Euro |
| Hamburg | Gesamtbetrag laut Polizei, mit Abschleppen | meist 450 bis 600 Euro |
| München | Abschleppen, je nach Strecke und Uhrzeit | ab 200 Euro |
Hat ein privater Betrieb abgeschleppt, gibt es keine feste Gebühr. Den Betrag nennt Ihnen nur der Betrieb selbst.
Diebstahl oder nur ein Schreck?
Ein leerer Parkplatz macht erst einmal Angst. Oft steckt aber kein Diebstahl dahinter. Gehen Sie die einfachen Erklärungen durch: Stand das Auto wirklich hier, oder vielleicht in der Nebenstraße oder auf einem anderen Deck im Parkhaus?
Auch Abschleppen von einem Privatparkplatz ist kein Diebstahl. Der Besitzer der Fläche darf sich gegen Falschparker wehren. Auch wenn es sich so anfühlt, eine Straftat ist es nicht.
Wann Sie Ihre Versicherung informieren
Wurde Ihr Auto wirklich gestohlen, zahlt die Teilkasko meist nur mit einer Anzeige bei der Polizei. Melden Sie den Diebstahl deshalb noch am selben Tag der Polizei und Ihrer Versicherung. Die Bedingungen der Versicherer verlangen meist eine schnelle Meldung.
Wurde Ihr Auto beim Abschleppen beschädigt, fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie losfahren. Hat die Polizei abschleppen lassen, richten Sie Ihre Forderung an die Behörde. Hat ein privater Betrieb abgeschleppt, richten Sie sie an diesen Betrieb.
Wenn niemand etwas weiß
Manchmal hat eine Nachbargemeinde abschleppen lassen, und die erste Stelle weiß nichts davon. Gehen Sie dann der Reihe nach vor, statt immer wieder dieselbe Nummer anzurufen.
- Bitten Sie die Polizei, nach Ihrem Kennzeichen im System zu suchen.
- Fragen Sie Nachbarn oder Menschen in der Nähe, ob sie einen Abschleppwagen gesehen haben.
- Suchen Sie in der Umgebung nach Schildern für ein mobiles Halteverbot oder eine Baustelle.
- Fragen Sie über die Behördennummer 115, welche Stelle zuständig ist. Sie gilt in vielen, aber nicht in allen Orten.
- Zeigen Sie den Diebstahl an, wenn nach einigen Stunden nichts auf Abschleppen hindeutet.
Heben Sie das Aktenzeichen der Anzeige und Ihre Notizen zu den Anrufen auf. Stellt sich doch noch heraus, dass abgeschleppt wurde, melden Sie das der Polizei und Ihrer Versicherung.
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, ob mein Auto abgeschleppt wurde?
Prüfen Sie, ob dort ein Halteverbot, eine Feuerwehrzufahrt oder ein Privatparkplatz war. Rufen Sie dann die Polizei oder das Ordnungsamt des Ortes an. In großen Städten sagt Ihnen eine zentrale Stelle, ob und wohin Ihr Auto gebracht wurde.
Welche Nummer hilft mir in Berlin, mein abgeschlepptes Auto zu finden?
In Berlin hilft die Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei unter 030 4664-709800. Dort erfahren Sie, ob Ihr Auto umgesetzt oder auf einen Verwahrplatz gebracht wurde und wo es steht.
Was muss ich zur Abholung meines abgeschleppten Autos mitbringen?
Sie brauchen Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief und Bargeld oder EC-Karte. Holt jemand anderes das Auto ab, braucht er eine Vollmacht des Halters und seinen eigenen Ausweis.
Darf ein privater Abschleppdienst mein Auto behalten, bis ich bezahlt habe?
Ja, wenn der Besitzer des Parkplatzes ihm seine Forderung übertragen hat. Der Bundesgerichtshof hat das 2011 bestätigt. Sie müssen aber nur die üblichen Kosten zahlen, nicht die Überwachung des Parkplatzes.
Zahlt meine Versicherung, wenn mein Auto gestohlen wurde?
Einen Diebstahl zahlt meist die Teilkasko. Dafür braucht sie in der Regel eine Anzeige bei der Polizei. Melden Sie den Diebstahl deshalb noch am selben Tag der Polizei und Ihrer Versicherung.
Wie schnell muss ich einen Diebstahl anzeigen?
Zeigen Sie den Diebstahl an, sobald er wahrscheinlich ist, am besten am selben Tag. Prüfen Sie vorher kurz bei der Polizei, ob abgeschleppt wurde. Eine späte Anzeige kann dazu führen, dass die Versicherung genauer prüft.
